Ein Spiel Innenraumverbot für Uerdingens Trainer Krämer

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Stefan Krämer, Trainer des Drittligisten KFC Uerdingen 05, im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens mit einem Innenraumverbot für das nächste Meisterschaftsspiel der 3. Liga belegt.

Während eines Aufenthaltsverbots für den Innenraum ist es einem Mannschafts-Offiziellen nicht gestattet, während eines Spiels seiner Mannschaft im Stadion-Innenraum zu sein. Das Innenraum-Verbot beginnt jeweils eine halbe Stunde vor Spielbeginn und endet eine halbe Stunde nach Abpfiff. Der Trainer darf sich in dieser Zeit weder im Innenraum noch in den Umkleidekabinen, im Spielertunnel oder im Kabinengang aufhalten. Im gesamten Zeitraum darf er mit der Mannschaft weder unmittelbar noch mittelbar in Kontakt treten.

Krämer hatte sich während des Drittligaspiels gegen den FC Ingolstadt 04 am 3. März 2021 unsportlich gegenüber einem Ingolstädter Spieler verhalten beziehungsweise geäußert und war daraufhin vom Unparteiischen Franz Bokop (Vechta) in der 76. Minute mit der Roten Karte aus dem Innenraum verwiesen worden.

Der Trainer hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Stefan Krämer, Trainer des Drittligisten KFC Uerdingen 05, im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens mit einem Innenraumverbot für das nächste Meisterschaftsspiel der 3. Liga belegt.

Während eines Aufenthaltsverbots für den Innenraum ist es einem Mannschafts-Offiziellen nicht gestattet, während eines Spiels seiner Mannschaft im Stadion-Innenraum zu sein. Das Innenraum-Verbot beginnt jeweils eine halbe Stunde vor Spielbeginn und endet eine halbe Stunde nach Abpfiff. Der Trainer darf sich in dieser Zeit weder im Innenraum noch in den Umkleidekabinen, im Spielertunnel oder im Kabinengang aufhalten. Im gesamten Zeitraum darf er mit der Mannschaft weder unmittelbar noch mittelbar in Kontakt treten.

Krämer hatte sich während des Drittligaspiels gegen den FC Ingolstadt 04 am 3. März 2021 unsportlich gegenüber einem Ingolstädter Spieler verhalten beziehungsweise geäußert und war daraufhin vom Unparteiischen Franz Bokop (Vechta) in der 76. Minute mit der Roten Karte aus dem Innenraum verwiesen worden.

Der Trainer hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.