Ein Spiel Innenraumverbot für Sandhausens Sportdirektor Imhof

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Sportdirektor Matthias Imhof vom Drittligisten SV Sandhausen im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens gegenüber dem Schiedsrichterteam mit einem Innenraumverbot von einem Meisterschaftsspiel der 3. Liga belegt.

Während eines Aufenthaltsverbots für den Innenraum ist es einem Mannschaftsoffiziellen nicht gestattet, während eines Spiels seiner Mannschaft im Stadioninnenraum zu sein. Das Innenraumverbot beginnt jeweils eine halbe Stunde vor Spielbeginn und endet eine halbe Stunde nach Abpfiff. Der Sportdirektor darf sich in dieser Zeit weder im Innenraum noch in den Umkleidekabinen, im Spielertunnel oder im Kabinengang aufhalten. Im gesamten Zeitraum darf er mit der Mannschaft weder unmittelbar noch mittelbar in Kontakt treten.

Imhof hatte sich nach dem Schlusspfiff der Drittligapartie gegen den SSV Ulm 1846 Fußball am 6. Oktober 2023 unsportlich gegenüber dem Schiedsrichterteam verhalten und geäußert und daraufhin von Schiedsrichter Florian Exner die Rote Karte gesehen.

Imhof hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist somit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Sportdirektor Matthias Imhof vom Drittligisten SV Sandhausen im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens gegenüber dem Schiedsrichterteam mit einem Innenraumverbot von einem Meisterschaftsspiel der 3. Liga belegt.

Während eines Aufenthaltsverbots für den Innenraum ist es einem Mannschaftsoffiziellen nicht gestattet, während eines Spiels seiner Mannschaft im Stadioninnenraum zu sein. Das Innenraumverbot beginnt jeweils eine halbe Stunde vor Spielbeginn und endet eine halbe Stunde nach Abpfiff. Der Sportdirektor darf sich in dieser Zeit weder im Innenraum noch in den Umkleidekabinen, im Spielertunnel oder im Kabinengang aufhalten. Im gesamten Zeitraum darf er mit der Mannschaft weder unmittelbar noch mittelbar in Kontakt treten.

Imhof hatte sich nach dem Schlusspfiff der Drittligapartie gegen den SSV Ulm 1846 Fußball am 6. Oktober 2023 unsportlich gegenüber dem Schiedsrichterteam verhalten und geäußert und daraufhin von Schiedsrichter Florian Exner die Rote Karte gesehen.

Imhof hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist somit rechtskräftig.