Ein Spiel Innenraumverbot für Rostocks Mannschaftsarzt Bartel

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Dr. Frank Bartel, Mannschaftsarzt des Zweitligisten FC Hansa Rostock, im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens mit einem Innenraumverbot für das nächste Rostocker Meisterschaftsspiel belegt.

Während eines Aufenthaltsverbots für den Innenraum ist es einem Mannschaftsoffiziellen nicht gestattet, während eines Spiels seiner Mannschaft im Stadioninnenraum zu sein. Das Innenraumverbot beginnt jeweils eine halbe Stunde vor Spielbeginn und endet eine halbe Stunde nach Abpfiff. Der Mannschaftsarzt darf sich in dieser Zeit weder im Innenraum noch in den Umkleidekabinen, im Spielertunnel oder im Kabinengang aufhalten. Im gesamten Zeitraum darf er mit der Mannschaft weder unmittelbar noch mittelbar in Kontakt treten.

Bartel war in der Nachspielzeit der ersten Halbzeit des Zweitligaspiels gegen den 1. FC Nürnberg am 9. November 2022 auf das Spielfeld gelaufen und hatte sich dort an einer Rudelbildung beteiligt. Daraufhin hatte ihn Schiedsrichter Dr. Robin Braun (Wuppertal) aus dem Innenraum verwiesen.

Der Mannschaftsarzt hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist somit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Dr. Frank Bartel, Mannschaftsarzt des Zweitligisten FC Hansa Rostock, im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens mit einem Innenraumverbot für das nächste Rostocker Meisterschaftsspiel belegt.

Während eines Aufenthaltsverbots für den Innenraum ist es einem Mannschaftsoffiziellen nicht gestattet, während eines Spiels seiner Mannschaft im Stadioninnenraum zu sein. Das Innenraumverbot beginnt jeweils eine halbe Stunde vor Spielbeginn und endet eine halbe Stunde nach Abpfiff. Der Mannschaftsarzt darf sich in dieser Zeit weder im Innenraum noch in den Umkleidekabinen, im Spielertunnel oder im Kabinengang aufhalten. Im gesamten Zeitraum darf er mit der Mannschaft weder unmittelbar noch mittelbar in Kontakt treten.

Bartel war in der Nachspielzeit der ersten Halbzeit des Zweitligaspiels gegen den 1. FC Nürnberg am 9. November 2022 auf das Spielfeld gelaufen und hatte sich dort an einer Rudelbildung beteiligt. Daraufhin hatte ihn Schiedsrichter Dr. Robin Braun (Wuppertal) aus dem Innenraum verwiesen.

Der Mannschaftsarzt hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist somit rechtskräftig.

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