Ein Spiel Innenraumverbot für Osnabrücks Trainer Schweinsteiger

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Tobias Schweinsteiger, Trainer des Drittligisten VfL Osnabrück, im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens mit einem Innenraumverbot für das nächste Osnabrücker Meisterschaftsspiel in der 3. Liga belegt.

Während eines Aufenthaltsverbots für den Innenraum ist es einem Mannschaftsoffiziellen nicht gestattet, während eines Spiels seiner Mannschaft im Stadioninnenraum zu sein. Das Innenraumverbot beginnt jeweils eine halbe Stunde vor Spielbeginn und endet eine halbe Stunde nach Abpfiff. Der Trainer darf sich in dieser Zeit weder im Innenraum noch in den Umkleidekabinen, im Spielertunnel oder im Kabinengang aufhalten. Im gesamten Zeitraum darf er mit der Mannschaft weder unmittelbar noch mittelbar in Kontakt treten.

Schweinsteiger hatte sich in der 80. Minute des Drittligaspiels bei der SV Elversberg am 22. Oktober 2022 unsportlich gegenüber dem Schiedsrichterteam verhalten und geäußert und war daraufhin vom Unparteiischen Florian Exner (Münster) mit der Roten Karte aus dem Innenraum verwiesen worden.

Der Trainer hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Tobias Schweinsteiger, Trainer des Drittligisten VfL Osnabrück, im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens mit einem Innenraumverbot für das nächste Osnabrücker Meisterschaftsspiel in der 3. Liga belegt.

Während eines Aufenthaltsverbots für den Innenraum ist es einem Mannschaftsoffiziellen nicht gestattet, während eines Spiels seiner Mannschaft im Stadioninnenraum zu sein. Das Innenraumverbot beginnt jeweils eine halbe Stunde vor Spielbeginn und endet eine halbe Stunde nach Abpfiff. Der Trainer darf sich in dieser Zeit weder im Innenraum noch in den Umkleidekabinen, im Spielertunnel oder im Kabinengang aufhalten. Im gesamten Zeitraum darf er mit der Mannschaft weder unmittelbar noch mittelbar in Kontakt treten.

Schweinsteiger hatte sich in der 80. Minute des Drittligaspiels bei der SV Elversberg am 22. Oktober 2022 unsportlich gegenüber dem Schiedsrichterteam verhalten und geäußert und war daraufhin vom Unparteiischen Florian Exner (Münster) mit der Roten Karte aus dem Innenraum verwiesen worden.

Der Trainer hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

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