Ein Spiel Innenraumverbot für Kölner Trainer Schwarzer

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Alexander Schwarzer, Trainer des Frauen-Zweitbundesligisten 1. FC Köln II, im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens mit einem Innenraumverbot für das nächste Kölner Meisterschaftsspiel in der 2. Frauen-Bundesliga belegt.

Während eines Aufenthaltsverbots für den Innenraum ist es einem Mannschaftsoffiziellen nicht gestattet, während eines Spiels seiner Mannschaft im Stadioninnenraum zu sein. Das Innenraumverbot beginnt jeweils eine halbe Stunde vor Spielbeginn und endet eine halbe Stunde nach Abpfiff. Der Trainer darf sich in dieser Zeit weder im Innenraum noch in den Umkleidekabinen, im Spielertunnel oder im Kabinengang aufhalten. Im gesamten Zeitraum darf er mit der Mannschaft weder unmittelbar noch mittelbar in Kontakt treten.

Schwarzer hatte sich unmittelbar nach Abpfiff des Frauen-Zweitligaspiels beim SC Sand am 22. Oktober 2022 unsportlich gegenüber dem Schiedsrichterinnenteam um die Unparteiische Daniela Kottmann (Altheim) verhalten beziehungsweise geäußert und daraufhin die Rote Karte gesehen.

Der Trainer hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Alexander Schwarzer, Trainer des Frauen-Zweitbundesligisten 1. FC Köln II, im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens mit einem Innenraumverbot für das nächste Kölner Meisterschaftsspiel in der 2. Frauen-Bundesliga belegt.

Während eines Aufenthaltsverbots für den Innenraum ist es einem Mannschaftsoffiziellen nicht gestattet, während eines Spiels seiner Mannschaft im Stadioninnenraum zu sein. Das Innenraumverbot beginnt jeweils eine halbe Stunde vor Spielbeginn und endet eine halbe Stunde nach Abpfiff. Der Trainer darf sich in dieser Zeit weder im Innenraum noch in den Umkleidekabinen, im Spielertunnel oder im Kabinengang aufhalten. Im gesamten Zeitraum darf er mit der Mannschaft weder unmittelbar noch mittelbar in Kontakt treten.

Schwarzer hatte sich unmittelbar nach Abpfiff des Frauen-Zweitligaspiels beim SC Sand am 22. Oktober 2022 unsportlich gegenüber dem Schiedsrichterinnenteam um die Unparteiische Daniela Kottmann (Altheim) verhalten beziehungsweise geäußert und daraufhin die Rote Karte gesehen.

Der Trainer hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

###more###