Ein Spiel Innenraumverbot für Karlsruhes Laschuk

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Thomas Laschuk, den Busfahrer des Zweitligisten Karslruher SC, im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines fortgesetzten unsportlichen Verhaltens mit einem Innenraumverbot für das nächste Meisterschaftsspiel belegt.

Im Zuge eines Aufenthaltsverbots für den Innenraum ist es einem Mannschaftsoffiziellen nicht gestattet, während eines Spiels seines Teams im Stadioninnenraum zu sein. Das Innenraumverbot beginnt jeweils eine halbe Stunde vor Spielbeginn und endet eine halbe Stunde nach Abpfiff. Der Busfahrer darf sich in dieser Zeit weder im Innenraum noch in den Umkleidekabinen, im Spielertunnel oder im Kabinengang aufhalten. Im gesamten Zeitraum darf er mit der Mannschaft weder unmittelbar noch mittelbar in Kontakt treten. 

Laschuk hatte in der Nachspielzeit der Zweitligapartie gegen Hannover 96 am 12. Mai 2024 einen ins Seitenaus rollenden Ball zurück in Richtung Spielfeld geschossen und dabei Schiedsrichter-Assistent Luca Schlosser an der Hüfte getroffen. Daraufhin hatte ihm der Unparteiische Nicolas Winter die Rote Karte gezeigt.

Der Busfahrer beziehungsweise sein Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist somit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Thomas Laschuk, den Busfahrer des Zweitligisten Karslruher SC, im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines fortgesetzten unsportlichen Verhaltens mit einem Innenraumverbot für das nächste Meisterschaftsspiel belegt.

Im Zuge eines Aufenthaltsverbots für den Innenraum ist es einem Mannschaftsoffiziellen nicht gestattet, während eines Spiels seines Teams im Stadioninnenraum zu sein. Das Innenraumverbot beginnt jeweils eine halbe Stunde vor Spielbeginn und endet eine halbe Stunde nach Abpfiff. Der Busfahrer darf sich in dieser Zeit weder im Innenraum noch in den Umkleidekabinen, im Spielertunnel oder im Kabinengang aufhalten. Im gesamten Zeitraum darf er mit der Mannschaft weder unmittelbar noch mittelbar in Kontakt treten. 

Laschuk hatte in der Nachspielzeit der Zweitligapartie gegen Hannover 96 am 12. Mai 2024 einen ins Seitenaus rollenden Ball zurück in Richtung Spielfeld geschossen und dabei Schiedsrichter-Assistent Luca Schlosser an der Hüfte getroffen. Daraufhin hatte ihm der Unparteiische Nicolas Winter die Rote Karte gezeigt.

Der Busfahrer beziehungsweise sein Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist somit rechtskräftig.

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