Ein Spiel Innenraumverbot für HSV-Trainer Tim Walter

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Tim Walter, den Trainer des Zweitligisten Hamburger SV, im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens mit einem Innenraumverbot für das nächste Hamburger Meisterschaftsspiel belegt. Zudem muss er eine Geldstrafe in Höhe von 8000 Euro zahlen.

Während eines Aufenthaltsverbots für den Innenraum ist es einem Mannschaftsoffiziellen nicht gestattet, während eines Spiels seiner Mannschaft im Stadioninnenraum zu sein. Das Innenraumverbot beginnt jeweils eine halbe Stunde vor Spielbeginn und endet eine halbe Stunde nach Abpfiff. Der Trainer darf sich in dieser Zeit weder im Innenraum noch in den Umkleidekabinen, im Spielertunnel oder im Kabinengang aufhalten. Im gesamten Zeitraum darf er mit der Mannschaft weder unmittelbar noch mittelbar in Kontakt treten.

Walter hatte sich zunächst in der Nachspielzeit des Zweitligaspiels beim Karlsruher SC am 12. März 2023 unsportlich geäußert und verhalten, woraufhin er vom Unparteiischen Sascha Stegemann (Niederkassel) mit der Roten Karte aus dem Innenraum verwiesen wurde. Im Anschluss daran stieß er Schiedsrichter-Assistent Christof Günsch (Darmstadt) mehrmals mit dem Zeigefinger gegen die Brust.

Der Trainer hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist somit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Tim Walter, den Trainer des Zweitligisten Hamburger SV, im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens mit einem Innenraumverbot für das nächste Hamburger Meisterschaftsspiel belegt. Zudem muss er eine Geldstrafe in Höhe von 8000 Euro zahlen.

Während eines Aufenthaltsverbots für den Innenraum ist es einem Mannschaftsoffiziellen nicht gestattet, während eines Spiels seiner Mannschaft im Stadioninnenraum zu sein. Das Innenraumverbot beginnt jeweils eine halbe Stunde vor Spielbeginn und endet eine halbe Stunde nach Abpfiff. Der Trainer darf sich in dieser Zeit weder im Innenraum noch in den Umkleidekabinen, im Spielertunnel oder im Kabinengang aufhalten. Im gesamten Zeitraum darf er mit der Mannschaft weder unmittelbar noch mittelbar in Kontakt treten.

Walter hatte sich zunächst in der Nachspielzeit des Zweitligaspiels beim Karlsruher SC am 12. März 2023 unsportlich geäußert und verhalten, woraufhin er vom Unparteiischen Sascha Stegemann (Niederkassel) mit der Roten Karte aus dem Innenraum verwiesen wurde. Im Anschluss daran stieß er Schiedsrichter-Assistent Christof Günsch (Darmstadt) mehrmals mit dem Zeigefinger gegen die Brust.

Der Trainer hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist somit rechtskräftig.

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