DFB-Sportgericht
Ein Spiel Innenraumverbot für Hamburgs Betreuerin Rodekamp

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Susanne Rodekamp, Betreuerin des Frauen-Zweitligisten Hamburger SV, im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens mit einem Innenraumverbot für das nächste Meisterschaftsspiel belegt.
Im Zuge eines Aufenthaltsverbots für den Innenraum ist es einer*m Mannschaftsoffiziellen nicht gestattet, während eines Spiels ihres*seines Teams im Stadioninnenraum zu sein. Das Innenraumverbot beginnt jeweils eine halbe Stunde vor Spielbeginn und endet eine halbe Stunde nach Abpfiff. Die Betreuerin darf sich in dieser Zeit weder im Innenraum noch in den Umkleidekabinen, im Spieler*innentunnel oder im Kabinengang aufhalten. Im gesamten Zeitraum darf sie mit der Mannschaft weder unmittelbar noch mittelbar in Kontakt treten.
Rodekamp hatte sich in der Nachspielzeit der Frauen-Zweitligapartie beim SC Sand am 28. April 2024 unsportlich gegenüber dem Schiedsrichterteam verhalten und geäußert und daraufhin von der Unparteiischen Theresa Hug die Rote Karte gesehen.
Die Betreuerin beziehungsweise ihr Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist somit rechtskräftig.
Kategorien: DFB-Sportgericht, 2. Frauen-Bundesliga
Autor: dfb

2. Frauen-Bundesliga: DFB legt Spielplan 2025/2026 fest
Der DFB hat nun auch den Spielplan für die 2. Frauen-Bundesliga der Saison 2025/2026 veröffentlicht. Los geht's am 23./24. August. Debütant VfR Warbeyen startet beim VfL Bochum, der zweite Neuling VfB Stuttgart zuhause gegen Bayern München II.

Eintracht-Trainerin Julia Simic: "Spielerinnen werden zu Vorbildern"
Ex-Nationalspielerin, Trainerin, TV-Expertin: Julia Simic kennt den Fußball aus fast allen Perspektiven. Mit DFB.de spricht die 36-jährige über ihre neue Rolle als alleinige Cheftrainerin von Eintracht Frankfurt II in der 2. Bundesliga und die EM.

20.000 Euro Geldstrafe für den FC Bayern München
Das DFB-Sportgericht hat den Bundesligisten Bayern München im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 20.000 Euro belegt.