Ein Spiel Innenraumverbot für Neuendorf

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Andreas Neuendorf, den heute freigestellten ehemaligen Co-Trainer des Bundesligisten Hertha BSC, im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens mit einem Innenraumverbot für das nächste Meisterschaftsspiel seines Lizenzvereins belegt.

Während eines Aufenthaltsverbots für den Innenraum ist es einem Mannschaftsoffiziellen nicht gestattet, während eines Spiels seiner Mannschaft im Stadioninnenraum zu sein. Das Innenraumverbot beginnt jeweils eine halbe Stunde vor Spielbeginn und endet eine halbe Stunde nach Abpfiff. Der Trainer darf sich in dieser Zeit weder im Innenraum noch in den Umkleidekabinen, im Spielertunnel oder im Kabinengang aufhalten. Im gesamten Zeitraum darf er mit der Mannschaft weder unmittelbar noch mittelbar in Kontakt treten.

Neuendorf hatte sich in der Nachspielzeit des Berliner Bundesligaspiels gegen den FC Augsburg am 27. November 2021 unsportlich am Spielfeldrand gegenüber dem Schiedsrichterteam verhalten und war vom Unparteiischen Frank Willenborg (Osnabrück) mit der Roten Karte aus dem Innenraum verwiesen worden.

Neuendorf hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Andreas Neuendorf, den heute freigestellten ehemaligen Co-Trainer des Bundesligisten Hertha BSC, im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens mit einem Innenraumverbot für das nächste Meisterschaftsspiel seines Lizenzvereins belegt.

Während eines Aufenthaltsverbots für den Innenraum ist es einem Mannschaftsoffiziellen nicht gestattet, während eines Spiels seiner Mannschaft im Stadioninnenraum zu sein. Das Innenraumverbot beginnt jeweils eine halbe Stunde vor Spielbeginn und endet eine halbe Stunde nach Abpfiff. Der Trainer darf sich in dieser Zeit weder im Innenraum noch in den Umkleidekabinen, im Spielertunnel oder im Kabinengang aufhalten. Im gesamten Zeitraum darf er mit der Mannschaft weder unmittelbar noch mittelbar in Kontakt treten.

Neuendorf hatte sich in der Nachspielzeit des Berliner Bundesligaspiels gegen den FC Augsburg am 27. November 2021 unsportlich am Spielfeldrand gegenüber dem Schiedsrichterteam verhalten und war vom Unparteiischen Frank Willenborg (Osnabrück) mit der Roten Karte aus dem Innenraum verwiesen worden.

Neuendorf hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

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