Ein Spiel Innenraum-Verbot und Geldstrafe für Trainer Ralf Loose

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Ralf Loose, Trainer des Regionalligisten Sportfreunde Siegen, im Einzelrichter-Verfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens verboten, sich während des nächsten Regionalliga-Meisterschaftsspiels des von ihm betreuten Vereins im Innenraum des Stadions aufzuhalten. Zudem wurde er mit einer Geldstrafe in Höhe von 1000 Euro belegt.

Ralf Loose hatte sich in der 45. Minute des Regionalliga-Spieles VfB Stuttgart II gegen Sportfreunde Siegen am 21. September 2007 unsportlich gegenüber dem Schiedsrichter-Gespann um Tobias Stieler (Obertshausen) geäußert.

Der Siegener Trainer hat dem Urteil zugestimmt, es ist damit rechtskräftig.

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Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Ralf Loose, Trainer des Regionalligisten Sportfreunde Siegen, im Einzelrichter-Verfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens verboten, sich während des nächsten Regionalliga-Meisterschaftsspiels des von ihm betreuten Vereins im Innenraum des Stadions aufzuhalten. Zudem wurde er mit einer Geldstrafe in Höhe von 1000 Euro belegt.

Ralf Loose hatte sich in der 45. Minute des Regionalliga-Spieles VfB Stuttgart II gegen Sportfreunde Siegen am 21. September 2007 unsportlich gegenüber dem Schiedsrichter-Gespann um Tobias Stieler (Obertshausen) geäußert.

Der Siegener Trainer hat dem Urteil zugestimmt, es ist damit rechtskräftig.