Ein Pokalspiel Sperre für Wolfsburgs Popp

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Alexandra Popp vom Frauen-Bundesligisten VfL Wolfsburg im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen einer Beleidigung der Schiedsrichterin in einem leichteren Fall mit einer Sperre von einem DFB-Pokalspiel belegt. Darüber hinaus ist die Spielerin bis zum Ablauf der Sperre auch für alle anderen Pokalspiele ihres jeweiligen Vereins gesperrt. Eine noch nicht verbüßte Sperre endet in jedem Fall mit Ablauf der Spielzeit 2018/2019, also zum 30. Juni 2019.

Popp war in der 76. Minute des DFB-Pokalendspiels gegen den SC Sand am 27. Mai 2017 von Schiedsrichterin Ines Appelmann (Alzey) des Feldes verwiesen worden.

Die Spielerin beziehungsweise der Verein haben dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Alexandra Popp vom Frauen-Bundesligisten VfL Wolfsburg im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen einer Beleidigung der Schiedsrichterin in einem leichteren Fall mit einer Sperre von einem DFB-Pokalspiel belegt. Darüber hinaus ist die Spielerin bis zum Ablauf der Sperre auch für alle anderen Pokalspiele ihres jeweiligen Vereins gesperrt. Eine noch nicht verbüßte Sperre endet in jedem Fall mit Ablauf der Spielzeit 2018/2019, also zum 30. Juni 2019.

Popp war in der 76. Minute des DFB-Pokalendspiels gegen den SC Sand am 27. Mai 2017 von Schiedsrichterin Ines Appelmann (Alzey) des Feldes verwiesen worden.

Die Spielerin beziehungsweise der Verein haben dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

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