Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Trainerin Melanie Klein vom Regionalligisten 1. FC Riegelsberg im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens mit einer Sperre von einem Pflicht-Vereinspokalspiel der ersten Frauen-Mannschaft ihres jeweiligen Vereins beziehungsweise dessen Tochtergesellschaft auf Landesverbands- oder DFB-Ebene gesperrt. Eine noch nicht verbüßte Sperre für DFB-Pokalspiele endet in jedem Fall mit Ablauf der Saison 2023/2024, also zum 30. Juni 2024.
Klein war in der 73. Minute des DFB-Pokalspiels bei Kickers Offenbach am 13. August 2023 von Schiedsrichterin Anne Uersfeld des Feldes verwiesen worden.
Die Trainerin beziehungsweise der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.
[dfb]
Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Trainerin Melanie Klein vom Regionalligisten 1. FC Riegelsberg im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens mit einer Sperre von einem Pflicht-Vereinspokalspiel der ersten Frauen-Mannschaft ihres jeweiligen Vereins beziehungsweise dessen Tochtergesellschaft auf Landesverbands- oder DFB-Ebene gesperrt. Eine noch nicht verbüßte Sperre für DFB-Pokalspiele endet in jedem Fall mit Ablauf der Saison 2023/2024, also zum 30. Juni 2024.
Klein war in der 73. Minute des DFB-Pokalspiels bei Kickers Offenbach am 13. August 2023 von Schiedsrichterin Anne Uersfeld des Feldes verwiesen worden.
Die Trainerin beziehungsweise der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.