Ein Pokalspiel Sperre für Niederkirchenerin Selina Hünerfauth

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Selina Hünerfauth vom Frauen-Zweitbundesligisten 1. FFC Niederkirchen im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens mit einer Sperre für das nächste für sie anstehende DFB-Pokalspiel belegt. Darüber hinaus ist Hünerfauth für alle anderen Pokalspiele ihres jeweiligen Vereins auf Landesebene, längstens jedoch für ein Pokalspiel auf Landesebene, gesperrt.

Die Sperre endet in jedem Fall mit Ablauf der Spielzeit 2016/2017, also am 30. Juni 2017.

Hünerfauth war in der 78. Minute des DFB-Pokalspiels gegen den SC Freiburg am 1. November 2014 von Schiedsrichterin Karoline Wacker (Marbach am Neckar) des Feldes verwiesen worden.

Die Spielerin beziehungsweise der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Selina Hünerfauth vom Frauen-Zweitbundesligisten 1. FFC Niederkirchen im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens mit einer Sperre für das nächste für sie anstehende DFB-Pokalspiel belegt. Darüber hinaus ist Hünerfauth für alle anderen Pokalspiele ihres jeweiligen Vereins auf Landesebene, längstens jedoch für ein Pokalspiel auf Landesebene, gesperrt.

Die Sperre endet in jedem Fall mit Ablauf der Spielzeit 2016/2017, also am 30. Juni 2017.

Hünerfauth war in der 78. Minute des DFB-Pokalspiels gegen den SC Freiburg am 1. November 2014 von Schiedsrichterin Karoline Wacker (Marbach am Neckar) des Feldes verwiesen worden.

Die Spielerin beziehungsweise der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.