Ein Pokalspiel Sperre für Braunschweigs Joseph Baffo

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Joseph Baffo vom Zweitbundesligisten Eintracht Braunschweig im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens mit einer Sperre für das nächste für ihn anstehende DFB-Pokalspiel belegt. Eine noch nicht verbüßte Sperre endet in jedem Fall mit dem Ablauf der Spielzeit 2019/2020, also zum 30. Juni 2020.

Baffo war in der 70. Minute des DFB-Pokalspiels bei Holstein Kiel am 11. August 2017 von Schiedsrichter Guido Winkmann (Kerken) des Feldes verwiesen worden.

Der Spieler beziehungsweise der Verein haben dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Joseph Baffo vom Zweitbundesligisten Eintracht Braunschweig im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens mit einer Sperre für das nächste für ihn anstehende DFB-Pokalspiel belegt. Eine noch nicht verbüßte Sperre endet in jedem Fall mit dem Ablauf der Spielzeit 2019/2020, also zum 30. Juni 2020.

Baffo war in der 70. Minute des DFB-Pokalspiels bei Holstein Kiel am 11. August 2017 von Schiedsrichter Guido Winkmann (Kerken) des Feldes verwiesen worden.

Der Spieler beziehungsweise der Verein haben dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

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