Ein Pokalspiel Sperre für Bayerns Süle

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Niklas Süle vom Bundesligisten FC Bayern München im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens mit einer Sperre von einem DFB-Pokalspiel belegt. Darüber hinaus ist der Spieler bis zum Ablauf der Sperre auch für alle anderen Pokalspiele seines Vereins gesperrt.

Süle war in der 15. Minute des DFB-Pokalspiels gegen den 1. FC Heidenheim am 3. April 2019 von Schiedsrichter Guido Winkmann (Kerken) des Feldes verwiesen worden.

Der Spieler beziehungsweise der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Niklas Süle vom Bundesligisten FC Bayern München im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens mit einer Sperre von einem DFB-Pokalspiel belegt. Darüber hinaus ist der Spieler bis zum Ablauf der Sperre auch für alle anderen Pokalspiele seines Vereins gesperrt.

Süle war in der 15. Minute des DFB-Pokalspiels gegen den 1. FC Heidenheim am 3. April 2019 von Schiedsrichter Guido Winkmann (Kerken) des Feldes verwiesen worden.

Der Spieler beziehungsweise der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.