Ein Freundschaftsspiel Innenraumverbot für Köln-Trainer Glass

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Sascha Glass, Trainer des FLYERALARM Frauen-Bundesligisten 1. FC Köln, im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens mit einem Innenraumverbot für das nächste Freundschaftsspiel der von ihm betreuten Mannschaft belegt.

Während eines Aufenthaltsverbots für den Innenraum ist es einem Mannschaftsoffiziellen nicht gestattet, während eines Spiels seiner Mannschaft im Stadioninnenraum zu sein. Das Innenraumverbot beginnt jeweils eine halbe Stunde vor Spielbeginn und endet eine halbe Stunde nach Abpfiff. Der Trainer darf sich in dieser Zeit weder im Innenraum noch in den Umkleidekabinen, im Spielertunnel oder im Kabinengang aufhalten. Im gesamten Zeitraum darf er mit der Mannschaft weder unmittelbar noch mittelbar in Kontakt treten.

Glass hatte sich in der 70. Minute des Freundschaftsspiels beim FSV Gütersloh am 28. Januar 2022 unsportlich gegenüber dem Schiedsrichtergespann geäußert und war daraufhin von der Unparteiischen mit der Roten Karte des Innenraums verwiesen worden.

Der Trainer beziehungsweise der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Sascha Glass, Trainer des FLYERALARM Frauen-Bundesligisten 1. FC Köln, im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens mit einem Innenraumverbot für das nächste Freundschaftsspiel der von ihm betreuten Mannschaft belegt.

Während eines Aufenthaltsverbots für den Innenraum ist es einem Mannschaftsoffiziellen nicht gestattet, während eines Spiels seiner Mannschaft im Stadioninnenraum zu sein. Das Innenraumverbot beginnt jeweils eine halbe Stunde vor Spielbeginn und endet eine halbe Stunde nach Abpfiff. Der Trainer darf sich in dieser Zeit weder im Innenraum noch in den Umkleidekabinen, im Spielertunnel oder im Kabinengang aufhalten. Im gesamten Zeitraum darf er mit der Mannschaft weder unmittelbar noch mittelbar in Kontakt treten.

Glass hatte sich in der 70. Minute des Freundschaftsspiels beim FSV Gütersloh am 28. Januar 2022 unsportlich gegenüber dem Schiedsrichtergespann geäußert und war daraufhin von der Unparteiischen mit der Roten Karte des Innenraums verwiesen worden.

Der Trainer beziehungsweise der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.