Dynamo Dresden: Zuschauer-Teilausschluss im Spiel gegen Heidenheim

Das Bundesgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat heute sein Urteil vom 18. Januar 2017 gegen Zweitligist Dynamo Dresden dahingehend geändert, dass der angeordnete Zuschauer-Teilausschluss für die Blöcke K1 bis K5 erst im Heimspiel gegen den 1. FC Heidenheim am 5. April 2017 (ab 17.30 Uhr, live bei Sky) zu vollziehen ist. Ursprünglich war dafür das Heimspiel gegen Union Berlin am kommenden Sonntag vorgesehen.

Das Bundesgericht gab damit einem Antrag Dynamo Dresdens auf Wiederaufnahme des Verfahrens statt. Der Verein hatte eine Stellungnahme des Dresdner Polizeipräsidiums vorgelegt, das erhebliche Sicherheitsbedenken für den Fall des Zuschauer-Teilausschlusses bei den als Sicherheitsspielen eingestuften nächsten drei Heimbegegnungen der Dresdner angemeldet hatte. Dem folgte das Bundesgericht, nachdem es auch die DFB-Hauptabteilung Prävention und Sicherheit sowie den DFB-Kontrollausschuss angehört hatte.

[mm]

Das Bundesgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat heute sein Urteil vom 18. Januar 2017 gegen Zweitligist Dynamo Dresden dahingehend geändert, dass der angeordnete Zuschauer-Teilausschluss für die Blöcke K1 bis K5 erst im Heimspiel gegen den 1. FC Heidenheim am 5. April 2017 (ab 17.30 Uhr, live bei Sky) zu vollziehen ist. Ursprünglich war dafür das Heimspiel gegen Union Berlin am kommenden Sonntag vorgesehen.

Das Bundesgericht gab damit einem Antrag Dynamo Dresdens auf Wiederaufnahme des Verfahrens statt. Der Verein hatte eine Stellungnahme des Dresdner Polizeipräsidiums vorgelegt, das erhebliche Sicherheitsbedenken für den Fall des Zuschauer-Teilausschlusses bei den als Sicherheitsspielen eingestuften nächsten drei Heimbegegnungen der Dresdner angemeldet hatte. Dem folgte das Bundesgericht, nachdem es auch die DFB-Hauptabteilung Prävention und Sicherheit sowie den DFB-Kontrollausschuss angehört hatte.

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