Duisburgs Einspruch erneut zurückgewiesen

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Einspruch des MSV Duisburg gegen die Wertung des am 6. Februar 2022 mit 1:3 verlorenen Drittligaspiels gegen Borussia Dortmund II auch im schriftlichen Verfahren zurückgewiesen. Damit bestätigte das dreiköpfige Gremium das vorangegangene Einzelrichterurteil vom 14. Februar 2022, gegen das Duisburg Einspruch eingelegt hatte.

Duisburg hatte seinen Einspruch damit begründet, dass Dortmund mit Kapitän Franz Pfanne einen Spieler eingesetzt habe, der nach Auffassung der Duisburger wegen der fünften Gelben Karte nicht spielberechtigt gewesen sei. Er habe auch im Spiel gegen den SV Meppen am 6. November 2021 eine Gelbe Karte gezeigt bekommen.

Leidglich vier Gelbe Karten im DFBnet vermerkt

Das DFB-Sportgericht führte in seinem Urteil abermals aus, dass für Franz Pfanne in den im DFBnet veröffentlichten Spielberichten vor dem Spiel gegen Duisburg lediglich vier Gelbe Karten vermerkt waren. Im Spielbericht des Dortmund-Spiels gegen Meppen sei keine Gelbe Karte gegen Pfanne eingetragen, dafür eine gegen seinen Mitspieler Maik Amedick.

Beide Vereine hatten den Spielbericht nach der Begegnung bestätigt, Dortmund hatte auch keinen Einspruch gegen die dort eingetragene Verwarnung für Amedick eingelegt. Der DFB-Spielleitung beziehungsweise dem Schiedsrichter seien auch keine Eintragungsfehler im Spielbericht bis zum folgenden Werktag vor dem nächsten Spiel angezeigt worden, so dass die Eintragungen im Spielbericht nach den geltenden Regeln rechtskräftig wurden.  

Ungeachtet dessen sei den Dortmundern auch kein schuldhaftes Einsetzen eines nicht spielberechtigten Akteurs vorzuwerfen. Der Klub hatte vor dem Duisburg-Spiel bei der DFB-Spielleitung eine Bestätigung dafür eingeholt, dass Franz Pfanne ausweislich der Spielberichte bislang vier Gelbe Karten erhalten hatte.

Gegen die Entscheidung des DFB-Sportgerichts hat der MSV Duisburg Berufung vor dem DFB-Bundesgericht eingelegt.

[mm]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Einspruch des MSV Duisburg gegen die Wertung des am 6. Februar 2022 mit 1:3 verlorenen Drittligaspiels gegen Borussia Dortmund II auch im schriftlichen Verfahren zurückgewiesen. Damit bestätigte das dreiköpfige Gremium das vorangegangene Einzelrichterurteil vom 14. Februar 2022, gegen das Duisburg Einspruch eingelegt hatte.

Duisburg hatte seinen Einspruch damit begründet, dass Dortmund mit Kapitän Franz Pfanne einen Spieler eingesetzt habe, der nach Auffassung der Duisburger wegen der fünften Gelben Karte nicht spielberechtigt gewesen sei. Er habe auch im Spiel gegen den SV Meppen am 6. November 2021 eine Gelbe Karte gezeigt bekommen.

Leidglich vier Gelbe Karten im DFBnet vermerkt

Das DFB-Sportgericht führte in seinem Urteil abermals aus, dass für Franz Pfanne in den im DFBnet veröffentlichten Spielberichten vor dem Spiel gegen Duisburg lediglich vier Gelbe Karten vermerkt waren. Im Spielbericht des Dortmund-Spiels gegen Meppen sei keine Gelbe Karte gegen Pfanne eingetragen, dafür eine gegen seinen Mitspieler Maik Amedick.

Beide Vereine hatten den Spielbericht nach der Begegnung bestätigt, Dortmund hatte auch keinen Einspruch gegen die dort eingetragene Verwarnung für Amedick eingelegt. Der DFB-Spielleitung beziehungsweise dem Schiedsrichter seien auch keine Eintragungsfehler im Spielbericht bis zum folgenden Werktag vor dem nächsten Spiel angezeigt worden, so dass die Eintragungen im Spielbericht nach den geltenden Regeln rechtskräftig wurden.  

Ungeachtet dessen sei den Dortmundern auch kein schuldhaftes Einsetzen eines nicht spielberechtigten Akteurs vorzuwerfen. Der Klub hatte vor dem Duisburg-Spiel bei der DFB-Spielleitung eine Bestätigung dafür eingeholt, dass Franz Pfanne ausweislich der Spielberichte bislang vier Gelbe Karten erhalten hatte.

Gegen die Entscheidung des DFB-Sportgerichts hat der MSV Duisburg Berufung vor dem DFB-Bundesgericht eingelegt.

###more###