Dresden: Geldstrafe, Zuschauerausschlüsse auf Bewährung und Auflagen

Nach den Vorkommnissen während der Meisterschaftsspiele bei Eintracht Braunschweig am 10. April 2017 und beim Karlsruher SC am 14. Mai 2017 hat das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) den Zweitbundesligisten Dynamo Dresden im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss zu zwei Zuschauerausschlüssen auf Bewährung verurteilt. Außerdem wird der Verein mit einer Geldstrafe in Höhe von 75.000 Euro belegt, wovon 30.000 Euro für sicherheitstechnische, infrastrukturelle und gewaltpräventive Maßnahmen verwenden werden können, was dem DFB bis zum 31. Dezember 2017 nachzuweisen wäre. Hinzu kommt eine ganze Reihe an Auflagen.

Die beiden Zuschauerausschlüsse würden zwei Auswärtsspiele der 2. Liga betreffen. Dabei müsste Dresden unter Ausschluss der eigenen Anhänger spielen, der Gästefanblock müsste jeweils leer bleiben, Dynamo dennoch den Heimvereinen alle Gästetickets bezahlen. Die Vollstreckung der Maßnahme wird zur Bewährung ausgesetzt und erfolgt dann, wenn es innerhalb der Bewährungszeit erneut zu erheblichen Vorfällen kommt. Die Bewährungszeit läuft bis zum 31. März 2018.

Maßnahmenkatalog für Dresden

Der Maßnahmenkatalog, der Dynamo Dresden mit dem ergangenen Urteil auferlegt wird, sieht mehrere Punkte vor. So darf der Zweitligist Eintrittskarten zu ausgewählten Auswärtsspielen in der neuen Saison 2017/2018 nur online, personalisiert und an Vereinsmitglieder verkaufen, was für Meisterschaft und DFB-Pokal gilt. Die Ticketausgabe erfolgt dann erst vor Ort gegen Vorlage eines Ausweises und durch eigene Service- und Ordnungskräfte. Zudem erhält die Gruppe "Ultras Dynamo" für die neue Spielzeit keine sogenannten Auswärtsdauerkarten mehr.

Ferner müssen die Sachsen bei Auswärtsspielen der Saison 2017/2018 in Meisterschaft und DFB-Pokal mindestens 40 eigene Ordner einsetzen. Diese haben in Abstimmung mit den jeweiligen Heimvereinen auch dafür zu sorgen, dass keine unsportlichen Zaunfahnen und -banner am Innenraumzaun aufgehängt werden. Darüber hinaus dürfen Dresdner Anhänger fortan Choreografien nur noch nach vorheriger schriftlicher Genehmigung durch den Verein durchführen. Wird davon abgewichen oder kommt es im Rahmen von Choreografien zu Pyrotechnik oder anderer unsportlicher Verhaltensweisen, dann sind bis Ende der Spielzeit 2017/2018 alle Dresden-Choreografien verboten.

Einlasssturm und Pyrotechnik

Außerdem muss der Verein ein Konzept zur Vermeidung von Übergriffen auf Verpflegungsstände im Stadionbereich erarbeiten. Dieses ist der "Hauptabteilung Prävention und Sicherheit" des DFB bis zum 31. Juli 2017 vorzulegen.

In der 49. Minute des Zweitligaspiels bei Eintracht Braunschweig am 10. April 2017 war im Dresdner Zuschauerblock vermehrt Pyrotechnik gezündet worden, was zu einer erheblichen Rauchentwicklung führte. Der Schiedsrichter musste die Begegnung deshalb für rund zwei Minuten unterbrechen.

Verstärktes Abbrennen von Pyrotechnik durch Dresdner Zuschauer fand auch im Rahmen des Zweitligaspiels beim Karlsruher SC am 14. Mai 2017 statt. Teilweise wurden Ordner damit beworfen.

Ordner verletzt wurden anlässlich des Einlasssturms, den Dresdner Zuschauer schon zuvor angezettelt hatten. Dadurch gelangten etwa 250 Zuschauer unkontrolliert ins Stadion und es kam zu handgreiflichen Auseinandersetzungen.

Dazu addieren sich weitere Vorkommnisse während des KSC-Spiels. So wurden zwei Getränkestände ausgeraubt, ein großes Banner mit unsportlichem Inhalt gezeigt und ein Banner mit KSC-Logo angezündet und verbrannt.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[mm]

Nach den Vorkommnissen während der Meisterschaftsspiele bei Eintracht Braunschweig am 10. April 2017 und beim Karlsruher SC am 14. Mai 2017 hat das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) den Zweitbundesligisten Dynamo Dresden im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss zu zwei Zuschauerausschlüssen auf Bewährung verurteilt. Außerdem wird der Verein mit einer Geldstrafe in Höhe von 75.000 Euro belegt, wovon 30.000 Euro für sicherheitstechnische, infrastrukturelle und gewaltpräventive Maßnahmen verwenden werden können, was dem DFB bis zum 31. Dezember 2017 nachzuweisen wäre. Hinzu kommt eine ganze Reihe an Auflagen.

Die beiden Zuschauerausschlüsse würden zwei Auswärtsspiele der 2. Liga betreffen. Dabei müsste Dresden unter Ausschluss der eigenen Anhänger spielen, der Gästefanblock müsste jeweils leer bleiben, Dynamo dennoch den Heimvereinen alle Gästetickets bezahlen. Die Vollstreckung der Maßnahme wird zur Bewährung ausgesetzt und erfolgt dann, wenn es innerhalb der Bewährungszeit erneut zu erheblichen Vorfällen kommt. Die Bewährungszeit läuft bis zum 31. März 2018.

Maßnahmenkatalog für Dresden

Der Maßnahmenkatalog, der Dynamo Dresden mit dem ergangenen Urteil auferlegt wird, sieht mehrere Punkte vor. So darf der Zweitligist Eintrittskarten zu ausgewählten Auswärtsspielen in der neuen Saison 2017/2018 nur online, personalisiert und an Vereinsmitglieder verkaufen, was für Meisterschaft und DFB-Pokal gilt. Die Ticketausgabe erfolgt dann erst vor Ort gegen Vorlage eines Ausweises und durch eigene Service- und Ordnungskräfte. Zudem erhält die Gruppe "Ultras Dynamo" für die neue Spielzeit keine sogenannten Auswärtsdauerkarten mehr.

Ferner müssen die Sachsen bei Auswärtsspielen der Saison 2017/2018 in Meisterschaft und DFB-Pokal mindestens 40 eigene Ordner einsetzen. Diese haben in Abstimmung mit den jeweiligen Heimvereinen auch dafür zu sorgen, dass keine unsportlichen Zaunfahnen und -banner am Innenraumzaun aufgehängt werden. Darüber hinaus dürfen Dresdner Anhänger fortan Choreografien nur noch nach vorheriger schriftlicher Genehmigung durch den Verein durchführen. Wird davon abgewichen oder kommt es im Rahmen von Choreografien zu Pyrotechnik oder anderer unsportlicher Verhaltensweisen, dann sind bis Ende der Spielzeit 2017/2018 alle Dresden-Choreografien verboten.

Einlasssturm und Pyrotechnik

Außerdem muss der Verein ein Konzept zur Vermeidung von Übergriffen auf Verpflegungsstände im Stadionbereich erarbeiten. Dieses ist der "Hauptabteilung Prävention und Sicherheit" des DFB bis zum 31. Juli 2017 vorzulegen.

In der 49. Minute des Zweitligaspiels bei Eintracht Braunschweig am 10. April 2017 war im Dresdner Zuschauerblock vermehrt Pyrotechnik gezündet worden, was zu einer erheblichen Rauchentwicklung führte. Der Schiedsrichter musste die Begegnung deshalb für rund zwei Minuten unterbrechen.

Verstärktes Abbrennen von Pyrotechnik durch Dresdner Zuschauer fand auch im Rahmen des Zweitligaspiels beim Karlsruher SC am 14. Mai 2017 statt. Teilweise wurden Ordner damit beworfen.

Ordner verletzt wurden anlässlich des Einlasssturms, den Dresdner Zuschauer schon zuvor angezettelt hatten. Dadurch gelangten etwa 250 Zuschauer unkontrolliert ins Stadion und es kam zu handgreiflichen Auseinandersetzungen.

Dazu addieren sich weitere Vorkommnisse während des KSC-Spiels. So wurden zwei Getränkestände ausgeraubt, ein großes Banner mit unsportlichem Inhalt gezeigt und ein Banner mit KSC-Logo angezündet und verbrannt.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

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