Drei Spiele Sperre und Geldstrafe für Rostocks Bischoff

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Amaury Bischoff vom Drittligisten FC Hansa Rostock im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen einer Tätlichkeit gegen den Gegner nach einer zuvor an ihm begangenen sportwidrigen Handlung mit einer Sperre von drei Meisterschaftsspielen der 3. Liga und mit einer Geldstrafe in Höhe von 1500 Euro belegt. Darüber hinaus ist der Spieler bis zum Ablauf der Sperre auch für alle anderen Meisterschaftsspiele seines Vereins gesperrt.

Bischoff war in der 25. Minute des Drittligaspiels gegen den SV Meppen am 5. August 2017 von Schiedsrichter Thorben Siewer (Olpe) des Feldes verwiesen worden.

Gegen das Urteil des Einzelrichters kann binnen 24 Stunden mündliche Verhandlung vor dem DFB-Sportgericht beantragt werden.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Amaury Bischoff vom Drittligisten FC Hansa Rostock im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen einer Tätlichkeit gegen den Gegner nach einer zuvor an ihm begangenen sportwidrigen Handlung mit einer Sperre von drei Meisterschaftsspielen der 3. Liga und mit einer Geldstrafe in Höhe von 1500 Euro belegt. Darüber hinaus ist der Spieler bis zum Ablauf der Sperre auch für alle anderen Meisterschaftsspiele seines Vereins gesperrt.

Bischoff war in der 25. Minute des Drittligaspiels gegen den SV Meppen am 5. August 2017 von Schiedsrichter Thorben Siewer (Olpe) des Feldes verwiesen worden.

Gegen das Urteil des Einzelrichters kann binnen 24 Stunden mündliche Verhandlung vor dem DFB-Sportgericht beantragt werden.