Drei Spiele Sperre und Geldstrafe für Magdeburgs Türpitz

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Philip Türpitz vom Drittligisten 1. FC Magdeburg im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen einer Tätlichkeit gegen den Gegner nach einer zuvor an ihm begangenen sportwidrigen Handlung mit einer Sperre von drei Meisterschaftsspielen der 3. Liga und einer Geldstrafe in Höhe von 1500 Euro belegt. Darüber hinaus ist der Spieler bis zum Ablauf der Sperre auch für alle anderen Meisterschaftsspiele seines Vereins gesperrt.

Türpitz war im Drittligaspiel gegen den Halleschen FC am 25. November 2017 von Schiedsrichter Sven Jablonski (Bremen) des Feldes verwiesen worden.

Der Spieler beziehungsweise der Verein haben dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Philip Türpitz vom Drittligisten 1. FC Magdeburg im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen einer Tätlichkeit gegen den Gegner nach einer zuvor an ihm begangenen sportwidrigen Handlung mit einer Sperre von drei Meisterschaftsspielen der 3. Liga und einer Geldstrafe in Höhe von 1500 Euro belegt. Darüber hinaus ist der Spieler bis zum Ablauf der Sperre auch für alle anderen Meisterschaftsspiele seines Vereins gesperrt.

Türpitz war im Drittligaspiel gegen den Halleschen FC am 25. November 2017 von Schiedsrichter Sven Jablonski (Bremen) des Feldes verwiesen worden.

Der Spieler beziehungsweise der Verein haben dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.