Drei Spiele Sperre und ein Spiel auf Bewährung für Frankfurts Hasebe

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Makoto Hasebe vom Bundesligisten Eintracht Frankfurt im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen einer Tätlichkeit gegen den Gegner nach einer zuvor an ihm begangenen sportwidrigen Handlung mit einer Sperre von vier Meisterschaftsspielen der Lizenzligen belegt. Von dieser Sperre sind drei Spiele sofort zu verbüßen, während die Vollstreckung der Sperre des vierten Spieles zur Bewährung ausgesetzt wird. Die Bewährungszeit läuft bis zum 31. Dezember 2018.

Hasebe war in der 79. Minute des Bundesligaspiels gegen Hertha BSC am 21. April 2018 von Schiedsrichter Sascha Stegemann (Niederkassel) des Feldes verwiesen worden.

Der Spieler beziehungsweise der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Makoto Hasebe vom Bundesligisten Eintracht Frankfurt im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen einer Tätlichkeit gegen den Gegner nach einer zuvor an ihm begangenen sportwidrigen Handlung mit einer Sperre von vier Meisterschaftsspielen der Lizenzligen belegt. Von dieser Sperre sind drei Spiele sofort zu verbüßen, während die Vollstreckung der Sperre des vierten Spieles zur Bewährung ausgesetzt wird. Die Bewährungszeit läuft bis zum 31. Dezember 2018.

Hasebe war in der 79. Minute des Bundesligaspiels gegen Hertha BSC am 21. April 2018 von Schiedsrichter Sascha Stegemann (Niederkassel) des Feldes verwiesen worden.

Der Spieler beziehungsweise der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.