Drei Spiele Sperre und ein Spiel auf Bewährung für Bremens Schmidt

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Lizenzspieler Niklas Schmidt vom Bundesligisten SV Werder Bremen im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen einer Tätlichkeit gegen den Gegner nach einer zuvor an ihm begangenen sportwidrigen Handlung mit einer Sperre von vier Meisterschaftsspielen der 3. Liga belegt. Davon sind drei Spiele direkt zu verbüßen, während die Vollstreckung der Sperre für das vierte Meisterschaftsspiel bis zum 31. Dezember 2018 zur Bewährung ausgesetzt wird. Darüber hinaus ist der Spieler bis zum Ablauf der Sperre auch für alle anderen Meisterschaftsspiele seines Vereins gesperrt.

Schmidt war in der 79. Minute des Drittligaspiels zwischen der zweiten Mannschaft von Werder Bremen und dem VfL Osnabrück am 3. Dezember 2017 von Schiedsrichter Bastian Börner (Dortmund) des Feldes verwiesen worden.

Der Spieler beziehungsweise der Verein haben dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Lizenzspieler Niklas Schmidt vom Bundesligisten SV Werder Bremen im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen einer Tätlichkeit gegen den Gegner nach einer zuvor an ihm begangenen sportwidrigen Handlung mit einer Sperre von vier Meisterschaftsspielen der 3. Liga belegt. Davon sind drei Spiele direkt zu verbüßen, während die Vollstreckung der Sperre für das vierte Meisterschaftsspiel bis zum 31. Dezember 2018 zur Bewährung ausgesetzt wird. Darüber hinaus ist der Spieler bis zum Ablauf der Sperre auch für alle anderen Meisterschaftsspiele seines Vereins gesperrt.

Schmidt war in der 79. Minute des Drittligaspiels zwischen der zweiten Mannschaft von Werder Bremen und dem VfL Osnabrück am 3. Dezember 2017 von Schiedsrichter Bastian Börner (Dortmund) des Feldes verwiesen worden.

Der Spieler beziehungsweise der Verein haben dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.