Drei Spiele Sperre und 5000 Euro Geldstrafe für Mainzer Sverko

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Lizenzspieler Marin Sverko vom Bundesligisten 1. FSV Mainz 05 im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen einer Tätlichkeit gegen den Gegner nach einer zuvor an ihm begangenen sportwidrigen Handlung mit einer Sperre von drei Meisterschaftsspielen der Regionalliga Südwest und einer Geldstrafe in Höhe von 5000 Euro belegt. Darüber hinaus ist der Spieler bis zum Ablauf der Sperre auch für alle anderen Meisterschaftsspiele seines Vereins gesperrt.

Sverko war in der Nachspielzeit des Regionalliga-Spiels der zweiten Mainzer Mannschaft beim FSV Frankfurt am 10. August 2019 von Schiedsrichter Marc Eckermann des Feldes verwiesen worden.

Der Spieler beziehungsweise der Verein haben dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Lizenzspieler Marin Sverko vom Bundesligisten 1. FSV Mainz 05 im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen einer Tätlichkeit gegen den Gegner nach einer zuvor an ihm begangenen sportwidrigen Handlung mit einer Sperre von drei Meisterschaftsspielen der Regionalliga Südwest und einer Geldstrafe in Höhe von 5000 Euro belegt. Darüber hinaus ist der Spieler bis zum Ablauf der Sperre auch für alle anderen Meisterschaftsspiele seines Vereins gesperrt.

Sverko war in der Nachspielzeit des Regionalliga-Spiels der zweiten Mainzer Mannschaft beim FSV Frankfurt am 10. August 2019 von Schiedsrichter Marc Eckermann des Feldes verwiesen worden.

Der Spieler beziehungsweise der Verein haben dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.