Drei Spiele Sperre für Zwickaus Hehne

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Maurice Hehne vom Drittligisten FSV Zwickau im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines rohen Spiels gegen den Gegner mit einer Sperre von drei Meisterschaftsspielen der 3. Liga belegt. Darüber hinaus ist der Spieler bis zum Ablauf der Sperre auch für alle anderen Meisterschaftsspiele seines Vereins gesperrt.

Hehne war in der 3. Minute des Drittligaspiels gegen den KFC Uerdingen am 17. Oktober 2020 von Schiedsrichter Tobias Schultes (Betzigau) des Feldes verwiesen worden.

Der Spieler beziehungsweise der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Maurice Hehne vom Drittligisten FSV Zwickau im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines rohen Spiels gegen den Gegner mit einer Sperre von drei Meisterschaftsspielen der 3. Liga belegt. Darüber hinaus ist der Spieler bis zum Ablauf der Sperre auch für alle anderen Meisterschaftsspiele seines Vereins gesperrt.

Hehne war in der 3. Minute des Drittligaspiels gegen den KFC Uerdingen am 17. Oktober 2020 von Schiedsrichter Tobias Schultes (Betzigau) des Feldes verwiesen worden.

Der Spieler beziehungsweise der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.