Drei Spiele Sperre für St. Paulis Keller

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Lizenzspieler Joel Keller vom Zweitbundesligisten FC St. Pauli im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen einer Tätlichkeit gegen den Gegner in einem leichteren Fall nach einer zuvor an ihm begangenen sportwidrigen Handlung mit einer Sperre von drei Meisterschaftsspielen der Regionalliga Nord belegt. Darüber hinaus ist der Spieler bis zum Ablauf der Sperre auch für alle anderen Meisterschaftsspiele seines Vereins gesperrt.

Keller war in der 85. Minute des Regionalligaspiels zwischen dem FC St. Pauli II und dem SC Weiche Flensburg 08 am 27. März 2018 von Schiedsrichter Marco Scharf (Cuxhaven) des Feldes verwiesen worden.

Der Spieler beziehungsweise der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Lizenzspieler Joel Keller vom Zweitbundesligisten FC St. Pauli im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen einer Tätlichkeit gegen den Gegner in einem leichteren Fall nach einer zuvor an ihm begangenen sportwidrigen Handlung mit einer Sperre von drei Meisterschaftsspielen der Regionalliga Nord belegt. Darüber hinaus ist der Spieler bis zum Ablauf der Sperre auch für alle anderen Meisterschaftsspiele seines Vereins gesperrt.

Keller war in der 85. Minute des Regionalligaspiels zwischen dem FC St. Pauli II und dem SC Weiche Flensburg 08 am 27. März 2018 von Schiedsrichter Marco Scharf (Cuxhaven) des Feldes verwiesen worden.

Der Spieler beziehungsweise der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.