Drei Spiele Sperre für Regensburgs Otto

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat David Otto vom Zweitligisten SSV Jahn Regensburg im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen einer Tätlichkeit gegen den Gegner nach einer zuvor an ihm begangenen sportwidrigen Handlung mit einer Sperre von drei Meisterschaftsspielen der Lizenzligen belegt. Darüber hinaus ist der Spieler bis zum Ablauf der Sperre auch für alle anderen Meisterschaftsspiele seines Vereins gesperrt.

Otto war in der 42. Minute des Zweitligaspiels beim 1. FC Heidenheim am 5. Dezember 2021 von Schiedsrichter Nicolas Winter (Freckenfeld) des Feldes verwiesen worden.

Der Spieler beziehungsweise der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat David Otto vom Zweitligisten SSV Jahn Regensburg im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen einer Tätlichkeit gegen den Gegner nach einer zuvor an ihm begangenen sportwidrigen Handlung mit einer Sperre von drei Meisterschaftsspielen der Lizenzligen belegt. Darüber hinaus ist der Spieler bis zum Ablauf der Sperre auch für alle anderen Meisterschaftsspiele seines Vereins gesperrt.

Otto war in der 42. Minute des Zweitligaspiels beim 1. FC Heidenheim am 5. Dezember 2021 von Schiedsrichter Nicolas Winter (Freckenfeld) des Feldes verwiesen worden.

Der Spieler beziehungsweise der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.