Drei Spiele Sperre für Potsdams Genoveva Anonma

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Genoveva Anonma vom Frauen-Bundesligisten 1. FFC Turbine Potsdam im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen zweier Fälle eines unsportlichen Verhaltens mit einer Sperre von drei Meisterschaftsspielen der Frauen-Bundesliga belegt. Darüber hinaus ist die Spielerin bis zum Ablauf der Sperre auch für alle anderen Meisterschaftsspiele ihres Vereins gesperrt.

Anonma war in der 15. Minute des Frauen-Bundesligaspiels beim VfL Wolfsburg am 16. Mai 2014 von Schiedsrichterin Marija Kurtes (Düsseldorf) des Feldes verwiesen worden.

Die Spielerin beziehungsweise der Verein haben dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

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Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Genoveva Anonma vom Frauen-Bundesligisten 1. FFC Turbine Potsdam im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen zweier Fälle eines unsportlichen Verhaltens mit einer Sperre von drei Meisterschaftsspielen der Frauen-Bundesliga belegt. Darüber hinaus ist die Spielerin bis zum Ablauf der Sperre auch für alle anderen Meisterschaftsspiele ihres Vereins gesperrt.

Anonma war in der 15. Minute des Frauen-Bundesligaspiels beim VfL Wolfsburg am 16. Mai 2014 von Schiedsrichterin Marija Kurtes (Düsseldorf) des Feldes verwiesen worden.

Die Spielerin beziehungsweise der Verein haben dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.