Drei Spiele Sperre für Nürnbergs Rosenlöcher

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Lizenzspieler Linus Rosenlöcher vom Zweitligisten 1. FC Nürnberg im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen einer Tätlichkeit gegen den Gegner nach einer zuvor an ihm begangenen sportwidrigen Handlung mit einer Sperre von drei Meisterschaftsspielen der Regionalliga Bayern belegt. Darüber hinaus ist der Spieler bis zum Ablauf der Sperre auch für alle anderen Meisterschaftsspiele seines Vereins gesperrt.

Rosenlöcher war in der 80. Minute des Regionalliga Bayern-Spiels der zweiten Nürnberger Mannschaft beim TSV 1860 Rosenheim am 30. Juli 2021 von Schiedsrichter Markus Pflaum (Hallstadt) des Feldes verwiesen worden.

Der Spieler beziehungsweise der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Lizenzspieler Linus Rosenlöcher vom Zweitligisten 1. FC Nürnberg im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen einer Tätlichkeit gegen den Gegner nach einer zuvor an ihm begangenen sportwidrigen Handlung mit einer Sperre von drei Meisterschaftsspielen der Regionalliga Bayern belegt. Darüber hinaus ist der Spieler bis zum Ablauf der Sperre auch für alle anderen Meisterschaftsspiele seines Vereins gesperrt.

Rosenlöcher war in der 80. Minute des Regionalliga Bayern-Spiels der zweiten Nürnberger Mannschaft beim TSV 1860 Rosenheim am 30. Juli 2021 von Schiedsrichter Markus Pflaum (Hallstadt) des Feldes verwiesen worden.

Der Spieler beziehungsweise der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.