Drei Spiele Sperre für Kiels Neumann

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Phil Neumann​ vom Zweitligisten Holstein Kiel im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines rohen Spiels gegen den Gegner mit einer Sperre von drei Meisterschaftsspielen der Lizenzligen belegt. Darüber hinaus ist der Spieler bis zum Ablauf der Sperre auch für alle anderen Meisterschaftsspiele seines Vereins gesperrt.

Neumann war in der 15. Minute des Zweitligaspiels beim FC Erzgebirge Aue am 31. Oktober 2020 von Schiedsrichter Florian Badstübner (Windsbach) des Feldes verwiesen worden.

Gegen das Urteil des Einzelrichters kann binnen 24 Stunden Einspruch beim DFB-Sportgericht eingelegt werden.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Phil Neumann​ vom Zweitligisten Holstein Kiel im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines rohen Spiels gegen den Gegner mit einer Sperre von drei Meisterschaftsspielen der Lizenzligen belegt. Darüber hinaus ist der Spieler bis zum Ablauf der Sperre auch für alle anderen Meisterschaftsspiele seines Vereins gesperrt.

Neumann war in der 15. Minute des Zweitligaspiels beim FC Erzgebirge Aue am 31. Oktober 2020 von Schiedsrichter Florian Badstübner (Windsbach) des Feldes verwiesen worden.

Gegen das Urteil des Einzelrichters kann binnen 24 Stunden Einspruch beim DFB-Sportgericht eingelegt werden.