Drei Spiele Sperre für Ingolstadts Mailbeck

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Alina Mailbeck vom Frauen-Zweitligisten FC Ingolstadt 04 im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen einer Tätlichkeit gegen die Gegnerin nach einer zuvor an ihr begangenen sportwidrigen Handlung mit einer Sperre von drei Meisterschaftsspielen der 2. Frauen-Bundesliga belegt. Darüber hinaus ist die Spielerin bis zum Ablauf der Sperre auch für alle anderen Meisterschaftsspiele ihres Vereins gesperrt.

Mailbeck war in der 34. Minute des Zweitligaspiels gegen die SG 99 Andernach am 4. Oktober 2020 von Schiedsrichterin Marina Bachmann (Ottobrunn) des Feldes verwiesen worden.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Alina Mailbeck vom Frauen-Zweitligisten FC Ingolstadt 04 im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen einer Tätlichkeit gegen die Gegnerin nach einer zuvor an ihr begangenen sportwidrigen Handlung mit einer Sperre von drei Meisterschaftsspielen der 2. Frauen-Bundesliga belegt. Darüber hinaus ist die Spielerin bis zum Ablauf der Sperre auch für alle anderen Meisterschaftsspiele ihres Vereins gesperrt.

Mailbeck war in der 34. Minute des Zweitligaspiels gegen die SG 99 Andernach am 4. Oktober 2020 von Schiedsrichterin Marina Bachmann (Ottobrunn) des Feldes verwiesen worden.