Drei Spiele Sperre für Ingolstadts Kurzweg

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Peter Kurzweg vom Drittligisten FC Ingolstadt im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen einer Tätlichkeit gegen den Gegner nach einer zuvor an ihm begangenen sportwidrigen Handlung mit einer Sperre von drei Meisterschaftsspielen der 3. Liga belegt. Darüber hinaus ist der Spieler bis zum Ablauf der Sperre auch für alle anderen Meisterschaftsspiele seines Vereins gesperrt.

Kurzweg war in der 45. Minute des Drittligaspiels beim FC Bayern München II am 22. September 2019 von Schiedsrichter Max Burda (Berlin) des Feldes verwiesen worden.

Der Spieler beziehungsweise der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Peter Kurzweg vom Drittligisten FC Ingolstadt im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen einer Tätlichkeit gegen den Gegner nach einer zuvor an ihm begangenen sportwidrigen Handlung mit einer Sperre von drei Meisterschaftsspielen der 3. Liga belegt. Darüber hinaus ist der Spieler bis zum Ablauf der Sperre auch für alle anderen Meisterschaftsspiele seines Vereins gesperrt.

Kurzweg war in der 45. Minute des Drittligaspiels beim FC Bayern München II am 22. September 2019 von Schiedsrichter Max Burda (Berlin) des Feldes verwiesen worden.

Der Spieler beziehungsweise der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.