Drei Spiele Sperre für Hoffenheimerin Billa

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Nicole Billa vom Frauen-Bundesligisten 1899 Hoffenheim im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen einer Tätlichkeit gegen die Gegnerin nach einer zuvor an ihr begangenen sportwidrigen Handlung mit einer Sperre von drei Meisterschaftsspielen der Allianz Frauen-Bundesliga belegt. Darüber hinaus ist Billa bis zum Ablauf der Sperre auch für alle anderen Meisterschaftsspiele ihres Vereins gesperrt.

Billa war in der Nachspielzeit des Frauen-Bundesligaspiels gegen den FF USV Jena am 6. Mai 2018 von Schiedsrichterin Laura Duske (Leverkusen) des Feldes verwiesen worden.

Die Spielerin beziehungsweise der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Nicole Billa vom Frauen-Bundesligisten 1899 Hoffenheim im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen einer Tätlichkeit gegen die Gegnerin nach einer zuvor an ihr begangenen sportwidrigen Handlung mit einer Sperre von drei Meisterschaftsspielen der Allianz Frauen-Bundesliga belegt. Darüber hinaus ist Billa bis zum Ablauf der Sperre auch für alle anderen Meisterschaftsspiele ihres Vereins gesperrt.

Billa war in der Nachspielzeit des Frauen-Bundesligaspiels gegen den FF USV Jena am 6. Mai 2018 von Schiedsrichterin Laura Duske (Leverkusen) des Feldes verwiesen worden.

Die Spielerin beziehungsweise der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.