Drei Spiele Sperre für Braunschweigs Schwenk

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Manuel Schwenk vom Zweitligisten Eintracht Braunschweig im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines rohen Spiels gegen den Gegner mit einer Sperre von drei Meisterschaftsspielen der Lizenzligen belegt. Darüber hinaus ist der Spieler bis zum Ablauf der Sperre auch für alle anderen Meisterschaftsspiele seines Vereins gesperrt.

Schwenk war in der 66. Minute des Zweitligaspiels beim FC Würzburger Kickers am 15. Januar 2021 von Schiedsrichter Florian Heft (Neuenkirchen) des Feldes verwiesen worden.

Der Spieler beziehungsweise der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Manuel Schwenk vom Zweitligisten Eintracht Braunschweig im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines rohen Spiels gegen den Gegner mit einer Sperre von drei Meisterschaftsspielen der Lizenzligen belegt. Darüber hinaus ist der Spieler bis zum Ablauf der Sperre auch für alle anderen Meisterschaftsspiele seines Vereins gesperrt.

Schwenk war in der 66. Minute des Zweitligaspiels beim FC Würzburger Kickers am 15. Januar 2021 von Schiedsrichter Florian Heft (Neuenkirchen) des Feldes verwiesen worden.

Der Spieler beziehungsweise der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.