Drei Spiele Sperre für Bayerns Coman

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Kingsley Coman vom Bundesligisten FC Bayern München im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen einer Tätlichkeit gegen den Gegner nach einer zuvor an ihm begangenen sportwidrigen Handlung mit einer Sperre von drei Pflichtspielen (Meisterschafts- und/oder DFB-Pokalspiele) belegt. Darüber hinaus ist der Spieler bis zum Ablauf der Sperre auch für alle anderen Pflichtspiele seines Vereins gesperrt.

Coman war in der Nachspielzeit des Bundesligaspieles gegen den VfB Stuttgart am 8. Mai 2022 von Schiedsrichter Deniz Aytekin (Oberasbach) des Feldes verwiesen worden.

Gegen das Urteil des Einzelrichters kann binnen 24 Stunden mündliche Verhandlung vor dem DFB-Sportgericht beantragt werden.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Kingsley Coman vom Bundesligisten FC Bayern München im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen einer Tätlichkeit gegen den Gegner nach einer zuvor an ihm begangenen sportwidrigen Handlung mit einer Sperre von drei Pflichtspielen (Meisterschafts- und/oder DFB-Pokalspiele) belegt. Darüber hinaus ist der Spieler bis zum Ablauf der Sperre auch für alle anderen Pflichtspiele seines Vereins gesperrt.

Coman war in der Nachspielzeit des Bundesligaspieles gegen den VfB Stuttgart am 8. Mai 2022 von Schiedsrichter Deniz Aytekin (Oberasbach) des Feldes verwiesen worden.

Gegen das Urteil des Einzelrichters kann binnen 24 Stunden mündliche Verhandlung vor dem DFB-Sportgericht beantragt werden.