Drei Spiele Sperre für Augsburgs Heller

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Marcel Heller vom Bundesligisten FC Augsburg im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen einer Tätlichkeit gegen den Gegner in einem leichteren Fall mit einer Sperre von drei Meisterschaftsspielen der Lizenzligen belegt. Darüber hinaus ist der Spieler bis zum Ablauf der Sperre auch für alle anderen Meisterschaftsspiele seines Vereins gesperrt.

Heller war in der 90. Minute des Bundesligaspiels bei Hertha BSC am 28. April 2018 von Schiedsrichter Marco Fritz (Korb) des Feldes verwiesen worden.

Gegen das Einzelrichterurteil hat der Spieler fristgerecht Einspruch beim DFB-Sportgericht eingelegt.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Marcel Heller vom Bundesligisten FC Augsburg im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen einer Tätlichkeit gegen den Gegner in einem leichteren Fall mit einer Sperre von drei Meisterschaftsspielen der Lizenzligen belegt. Darüber hinaus ist der Spieler bis zum Ablauf der Sperre auch für alle anderen Meisterschaftsspiele seines Vereins gesperrt.

Heller war in der 90. Minute des Bundesligaspiels bei Hertha BSC am 28. April 2018 von Schiedsrichter Marco Fritz (Korb) des Feldes verwiesen worden.

Gegen das Einzelrichterurteil hat der Spieler fristgerecht Einspruch beim DFB-Sportgericht eingelegt.