Drei Pokalspiele Sperre für Unterhachinger Stefan Schimmer

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Stefan Schimmer vom Drittligisten SpVgg Unterhaching im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen einer Tätlichkeit gegen den Gegner in einem leichteren Fall mit einer Sperre für die nächsten drei für ihn anstehenden Pokalspiele auf Landesverbands- beziehungsweise DFB-Ebene belegt.

Schimmer war in der 65. Minute des DFB-Pokalspiels gegen den 1. FC Heidenheim am 12. August 2017 von Schiedsrichter Timo Gerach (Landau) des Feldes verwiesen worden.

Der Spieler beziehungsweise der Verein haben dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Stefan Schimmer vom Drittligisten SpVgg Unterhaching im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen einer Tätlichkeit gegen den Gegner in einem leichteren Fall mit einer Sperre für die nächsten drei für ihn anstehenden Pokalspiele auf Landesverbands- beziehungsweise DFB-Ebene belegt.

Schimmer war in der 65. Minute des DFB-Pokalspiels gegen den 1. FC Heidenheim am 12. August 2017 von Schiedsrichter Timo Gerach (Landau) des Feldes verwiesen worden.

Der Spieler beziehungsweise der Verein haben dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

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