Drei Pokalspiele Sperre für Nürnbergs Sauer

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Hanna Sauer vom Regionalligisten 1. FC Nürnberg im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen einer Tätlichkeit gegen die Gegnerin nach einer zuvor an ihr begangenen sportwidrigen Handlung mit einer Sperre für die nächsten drei für sie anstehenden Pokalspiele auf DFB-Ebene belegt. Darüber hinaus ist die Spielerin bis zum Ablauf der Sperre auch für alle anderen Pokalspiele ihres Vereins auf Landesebene gesperrt, längstens aber für drei Pokalspiele auf Landesebene.

Sauer war nach Abpfiff des DFB-Pokalspiels gegen Arminia Bielefeld am 17. November 2019 von Schiedsrichterin Silke Fritz (Abtsgmünd) des Feldes verwiesen worden.

Die Spielerin beziehungsweise der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Hanna Sauer vom Regionalligisten 1. FC Nürnberg im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen einer Tätlichkeit gegen die Gegnerin nach einer zuvor an ihr begangenen sportwidrigen Handlung mit einer Sperre für die nächsten drei für sie anstehenden Pokalspiele auf DFB-Ebene belegt. Darüber hinaus ist die Spielerin bis zum Ablauf der Sperre auch für alle anderen Pokalspiele ihres Vereins auf Landesebene gesperrt, längstens aber für drei Pokalspiele auf Landesebene.

Sauer war nach Abpfiff des DFB-Pokalspiels gegen Arminia Bielefeld am 17. November 2019 von Schiedsrichterin Silke Fritz (Abtsgmünd) des Feldes verwiesen worden.

Die Spielerin beziehungsweise der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

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