Drei Pokalspiele Sperre für Frankfurts Futkeu

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Noel Futkeu vom Bundesligisten Eintracht Frankfurt im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen einer Tätlichkeit gegen den Gegner nach einer zuvor an ihm begangenen sportwidrigen Handlung mit einer Sperre von drei DFB-Pokalspielen belegt. Darüber hinaus ist der Spieler bis zum Ablauf der Sperre auch für alle anderen Pokalspiele seines Vereins gesperrt.

Futkeu war in der 83. Minute des DFB-Pokalspiels beim 1. FC Saarbrücken am 6. Dezember 2023 von Schiedsrichter Daniel Siebert des Feldes verwiesen worden.

Der Spieler beziehungsweise der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Noel Futkeu vom Bundesligisten Eintracht Frankfurt im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen einer Tätlichkeit gegen den Gegner nach einer zuvor an ihm begangenen sportwidrigen Handlung mit einer Sperre von drei DFB-Pokalspielen belegt. Darüber hinaus ist der Spieler bis zum Ablauf der Sperre auch für alle anderen Pokalspiele seines Vereins gesperrt.

Futkeu war in der 83. Minute des DFB-Pokalspiels beim 1. FC Saarbrücken am 6. Dezember 2023 von Schiedsrichter Daniel Siebert des Feldes verwiesen worden.

Der Spieler beziehungsweise der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.