Drei Monate Sperre und Geldstrafe für Norbert Meier

Trainer Norbert Meier wurde am 15. Dezember 2005 vom Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) im Einzelrichter-Verfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens in der Form der Tätlichkeit gegen einen Spieler der gegnerischen Mannschaft für drei Monate, das heißt vom 7. Dezember 2005 (Tag der Zustellung der einstweiligen Verfügung durch das DFB-Sportgericht) bis einschließlich 7. März 2006, verboten, eine Trainertätigkeit auszuüben. Meier wurde zusätzlich mit einer Geldstrafe in Höhe von 12.500 Euro belegt.

Meier hat dem Urteil bereits zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

Meier hatte beim Bundesliga-Spiel zwischen dem MSV Duisburg und dem 1. FC Köln am 6. Dezember dem Kölner Spieler Albert Streit kurz vor Ende der Partie einen Kopfstoß versetzt. Daraufhin war der damalige Trainer des MSV Duisburg von Schiedsrichter Manuel Gräfe (Berlin) des Innenraums verwiesen worden.

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Trainer Norbert Meier wurde am 15. Dezember 2005 vom Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) im Einzelrichter-Verfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens in der Form der Tätlichkeit gegen einen Spieler der gegnerischen Mannschaft für drei Monate, das heißt vom 7. Dezember 2005 (Tag der Zustellung der einstweiligen Verfügung durch das DFB-Sportgericht) bis einschließlich 7. März 2006, verboten, eine Trainertätigkeit auszuüben. Meier wurde zusätzlich mit einer Geldstrafe in Höhe von 12.500 Euro belegt.



Meier hat dem Urteil bereits zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.



Meier hatte beim Bundesliga-Spiel zwischen dem MSV Duisburg und dem 1. FC Köln am 6. Dezember dem Kölner Spieler Albert Streit kurz vor Ende der Partie einen Kopfstoß versetzt. Daraufhin war der damalige Trainer des MSV Duisburg von Schiedsrichter Manuel Gräfe (Berlin) des Innenraums verwiesen worden.