Dr. Rainer Koch: "Tatsachenentscheidung ist unantastbar"

Zu aktuellen Berichten in den Medien, die im Zusammenhang mit den Diskussionen über die Einführung des Videobeweises bei Tatsachenentscheidungen stehen, gibt Dr. Rainer Koch, der Vorsitzende des DFB-Sportgerichts, folgende Erklärung ab:

"Entgegen einer anders lautenden Meldung vom heutigen Montag teile ich die Meinung des Welt-Fußballverbandes FIFA in vollem Umfang. Auch aus meiner Sicht besteht derzeit kein Anlass über eine Regeländerung im Bezug auf den Videobeweis bei Tatsachenentscheidungen der Schiedsrichter nachzudenken. Die Tatsachenentscheidung ist auch für die DFB-Sportgerichtsbarkeit generell unantastbar."

Die heute publizierten Aussagen Kochs beziehen sich allein auf die Geschehnisse rund um das Foulspiel des Burghausener Spielers Hrvoje Vukovic an Skerdilaid Curri in der Zweitliga-Partie zwischen dem FC Erzgebirge Aue und dem SV Wacker Burghausen am 31. Oktober 2004. Curri hatte sich dabei zwei Rippen gebrochen und einen Lungenriss zugezogen, woraufhin die Staatsanwaltschaft Zwickau Ermittlungen gegen Vukovic wegen schwerer Körperverletzung aufgenommen hatte. Koch stellt hierzu klar: "Die Sportgerichtsbarkeit konnte nicht ermitteln, da der Schiedsrichter die Szene im Spielverlauf gesehen und beurteilt hatte und es sich somit um eine Tatsachenentscheidung handelte. Daraufhin habe ich lediglich angemerkt, ob es nicht sinnvoll wäre, für den Fall, dass die staatliche Justiz zeitgleich ermittelt, eine Möglichkeit zu schaffen, dass auch die Sportgerichtsbarkeit nachträglich eine Strafe gegen einen Spieler aussprechen kann. Schließlich ist der DFB immer bestrebt, juristische Angelegenheiten allein im Rahmen der Sportgerichtsbarkeit zu lösen." [sb]


[bild1]Zu aktuellen Berichten in den Medien, die im Zusammenhang mit den Diskussionen über die Einführung des Videobeweises bei Tatsachenentscheidungen stehen, gibt Dr. Rainer Koch, der Vorsitzende des DFB-Sportgerichts, folgende Erklärung ab:



"Entgegen einer anders lautenden Meldung vom heutigen Montag teile ich die Meinung des Welt-Fußballverbandes FIFA in vollem Umfang. Auch aus meiner Sicht besteht derzeit kein Anlass über eine Regeländerung im Bezug auf den Videobeweis bei Tatsachenentscheidungen der Schiedsrichter nachzudenken. Die Tatsachenentscheidung ist auch für die DFB-Sportgerichtsbarkeit generell unantastbar."



Die heute publizierten Aussagen Kochs beziehen sich allein auf die Geschehnisse rund um das Foulspiel des Burghausener Spielers Hrvoje Vukovic an Skerdilaid Curri in der Zweitliga-Partie zwischen dem FC Erzgebirge Aue und dem SV Wacker Burghausen am 31. Oktober 2004. Curri hatte sich dabei zwei Rippen gebrochen und einen Lungenriss zugezogen, woraufhin die Staatsanwaltschaft Zwickau Ermittlungen gegen Vukovic wegen schwerer Körperverletzung aufgenommen hatte. Koch stellt hierzu klar: "Die Sportgerichtsbarkeit konnte nicht ermitteln, da der Schiedsrichter die Szene im Spielverlauf gesehen und beurteilt hatte und es sich somit um eine Tatsachenentscheidung handelte. Daraufhin habe ich lediglich angemerkt, ob es nicht sinnvoll wäre, für den Fall, dass die staatliche Justiz zeitgleich ermittelt, eine Möglichkeit zu schaffen, dass auch die Sportgerichtsbarkeit nachträglich eine Strafe gegen einen Spieler aussprechen kann. Schließlich ist der DFB immer bestrebt, juristische Angelegenheiten allein im Rahmen der Sportgerichtsbarkeit zu lösen."