Die Gelbe Karte als Mittel zur Disziplinierung

Wenn die Spieler regelwidrig spielen oder nicht auf den Schiedsrichter hören möchten, dann hat der Unparteiische wichtige Werkzeuge auf dem Platz dabei: die persönlichen Strafen. Der aktuelle DFB-Lehrbrief Nr. 79 befasst sich speziell mit dem Thema "Die Gelbe Karte als Mittel zur Disziplinierung".

Ein Strafstoßpfiff für den FC Schalke 04 im Heimspiel gegen den SC Freiburg war der Auslöser dafür, dass bei den Gästen die Emotionen hochkochten: Vor allem Freiburgs Kapitän Nils Petersen fand kein Ende mit seiner Kritik und erhielt aus diesem Grund von Referee Tobias Stieler die Gelbe Karte. Der bis dahin souveräne Schiedsrichter zeigte dem SC-Spieler den gelben Karton allerdings in dessen Rücken - was sich im Nachhinein als unglücklich herausstellen sollte. So fühlte sich Petersen, nachdem er später mit Gelb-Rot vom Platz gestellt ­worden war, ungerecht behandelt und meinte: "Die erste Gelbe Karte habe ich gar nicht wahrgenommen."

"Eine Gelbe Karte muss mit Nachdruck gezeigt werden"

In einem Kommentar erklärte der Referee nach dem Spiel, dass er Petersen bei der ersten Verwarnung gesagt habe: "Gelb Nummer 18!" Außerdem habe er ihn mit dem Zeigefinger der linken Hand am Rücken berührt. Und rein regeltechnisch hat Tobias Stieler in der Situation auch sicher nichts falsch gemacht, steht im Regelwerk doch nichts davon, dass der Spieler die Gelbe Karte im wahrsten Sinne des Wortes "sehen" muss. Es reicht, wenn diese gezeigt wird und der Spieler in irgendeiner Form über die Verwarnung informiert wird.

Kritisch zu hinterfragen ist jedoch, ob der Unparteiische mit der Form der Darstellung dieser Gelben Karte nicht einen Fehler beging, auf den schon die Schiedsrichter bei Anfänger-Lehrgängen hingewiesen werden: So heißt es im Lehrbrief Nr. 79 unter der Überschrift "Eine Verwarnung ist eine Strafe" zu den Formen der Darstellung: "Eine Gelbe Karte muss mit Nachdruck gezeigt werden, so dass dem Spieler deutlich wird, dass ein weiteres Fehlverhalten zu 'Gelb-Rot' oder zum Feldverweis führt. Der Schiedsrichter sieht den Spieler dabei an und zeigt die Karte nicht in eine Spielertraube hinein."

Persönliche Strafen in Signalfarben

Bis zur WM 1970 in Mexiko kannte die Fußballwelt noch keine Gelben und Roten Karten. Mit FIFA-Referee Kurt Tschenscher aus Mannheim machte ein deutscher Schiedsrichter als erster Unparteiischer eine Verwarnung durch das Zeigen einer solchen Karte deutlich. Er zog "Gelb" im Eröffnungsspiel des Gastgeberlandes gegen die UdSSR vor 112.000 Zuschauern. Mit dieser Premiere sollten vorhandene Sprachprobleme bei internationalen Spielen ausgeräumt werden. Mit den Signalfarben Gelb und Rot wird nicht nur dem Spieler selbst, sondern auch den Medien und den Zuschauern klar erkennbar gezeigt: "Dieser Spieler ist verwarnt beziehungsweise vom Platz gestellt."

In den grundsätzlichen Vorüberlegungen zum Thema wird im DFB-Lehrbrief Nr. 79 deutlich, dass es sich bei den Verwarnungen und Feldverweisen im Gegensatz zu den Spielstrafen (Freistöße, Strafstoß) um Persönliche Strafen handelt. Sie werden durch das Zeigen der entsprechenden Karte deutlich gemacht. Begeht ein Spieler nach einer Gelben Karte ein zweites Vergehen, das eine solche Strafe nach sich zieht, so bekommt er die Gelb-Rote Karte. Wichtig für die Aussprache einer Verwarnung ist, dass eine solche nur gegen einen Spieler, Auswechselspieler oder ausgewechselten Spieler ausgesprochen werden kann – nicht jedoch gegen Mannschaftsoffizielle. Auch muss das Spiel beim Zeigen der Gelben Karte unterbrochen sein.

Nachstehende Vergehen sind Beispiele für Situationen, in denen es für das Zeigen einer Gelben Karte durch den Schiedsrichter keinen Ermessensspielraum gibt, sondern in denen die Verwarnung zwingend vorgeschrieben ist:

  • Absichtliches Verlassen oder Betreten des Spielfelds ohne Erlaubnis des Schiedsrichters
  • Erklettern des Zaunes nach einem Torerfolg
  • Über-den-Kopf-Ziehen des Trikots nach einem Torerfolg
  • Tauschen des Torwarts ohne Zustimmung des Schiedsrichters

Gibt es bei den genannten Vergehen wohl kaum Diskussionen, wenn der Schiedsrichter gegen den fehlbaren Spieler "Gelb" zieht, kommt es bei den folgenden Regelübertretungen dagegen oft zu Konflikten. Denn in diesen Situationen liegt es durchaus im Ermessen des Schiedsrichters, wie er diese auslegt und ob er es dementsprechend noch bei einer Ermahnung belässt oder die Gelbe Karte zeigt:

  • Unsportliches Betragen (z.B. Simulieren eines Fouls, Täuschen des Gegners durch einen Zuruf)
  • Protestieren/Reklamieren durch Worte oder Handlungen
  • Wiederholtes Verstoßen gegen die Spielregeln (Regel 12)
  • Taktisches Foul entsprechend der Regel 12
  • Absichtliches, unsportliches Handspiel
  • Ignorieren des vorgeschriebenen Abstands beim Eckstoß, Freistoß oder Einwurf
  • Verzögern der Wiederaufnahme des Spiels (zum Beispiel Blockieren oder Wegspielen des Balles)

Es ist eine Herausforderung für den Schiedsrichter, bei diesen Regelübertretungen bezüglich der Persönlichen Strafe das richtige Maß zu finden. Für den Schiedsrichter spielen unterschiedliche Faktoren eine Rolle bei der Frage, ob er eine Verwarnung ausspricht. Dazu gehören unter anderem das klare, eindeutige Erkennen der Situation, das Auftreten der Spieler im bisherigen Spielverlauf sowie der Spielcharakter.

In die Lehrarbeit muss bei der Arbeit mit dem aktuellen Thema außerdem einfließen, dass der Schiedsrichter in seiner Körpersprache (Gestik, Mimik, Körperhaltung) deutlich machen muss: "Ich dulde ein solches unsportliches, regelwidriges Verhalten nicht – gleich von welchem Spieler und von welcher Mannschaft."

Der DFB-Lehrbrief Nr. 79 geht auch auf die regeltechnischen Grundlagen ein, die zur Gelben Karte führen können. Den Schiedsrichtern wird an Rollenspielen, Videoanalysen und auf Arbeitsbogen in zwei Lehreinheiten aufgezeigt, was sie bei der Aussprache der Verwarnung zu beachten haben.

[dfb]

Wenn die Spieler regelwidrig spielen oder nicht auf den Schiedsrichter hören möchten, dann hat der Unparteiische wichtige Werkzeuge auf dem Platz dabei: die persönlichen Strafen. Der aktuelle DFB-Lehrbrief Nr. 79 befasst sich speziell mit dem Thema "Die Gelbe Karte als Mittel zur Disziplinierung".

Ein Strafstoßpfiff für den FC Schalke 04 im Heimspiel gegen den SC Freiburg war der Auslöser dafür, dass bei den Gästen die Emotionen hochkochten: Vor allem Freiburgs Kapitän Nils Petersen fand kein Ende mit seiner Kritik und erhielt aus diesem Grund von Referee Tobias Stieler die Gelbe Karte. Der bis dahin souveräne Schiedsrichter zeigte dem SC-Spieler den gelben Karton allerdings in dessen Rücken - was sich im Nachhinein als unglücklich herausstellen sollte. So fühlte sich Petersen, nachdem er später mit Gelb-Rot vom Platz gestellt ­worden war, ungerecht behandelt und meinte: "Die erste Gelbe Karte habe ich gar nicht wahrgenommen."

"Eine Gelbe Karte muss mit Nachdruck gezeigt werden"

In einem Kommentar erklärte der Referee nach dem Spiel, dass er Petersen bei der ersten Verwarnung gesagt habe: "Gelb Nummer 18!" Außerdem habe er ihn mit dem Zeigefinger der linken Hand am Rücken berührt. Und rein regeltechnisch hat Tobias Stieler in der Situation auch sicher nichts falsch gemacht, steht im Regelwerk doch nichts davon, dass der Spieler die Gelbe Karte im wahrsten Sinne des Wortes "sehen" muss. Es reicht, wenn diese gezeigt wird und der Spieler in irgendeiner Form über die Verwarnung informiert wird.

Kritisch zu hinterfragen ist jedoch, ob der Unparteiische mit der Form der Darstellung dieser Gelben Karte nicht einen Fehler beging, auf den schon die Schiedsrichter bei Anfänger-Lehrgängen hingewiesen werden: So heißt es im Lehrbrief Nr. 79 unter der Überschrift "Eine Verwarnung ist eine Strafe" zu den Formen der Darstellung: "Eine Gelbe Karte muss mit Nachdruck gezeigt werden, so dass dem Spieler deutlich wird, dass ein weiteres Fehlverhalten zu 'Gelb-Rot' oder zum Feldverweis führt. Der Schiedsrichter sieht den Spieler dabei an und zeigt die Karte nicht in eine Spielertraube hinein."

Persönliche Strafen in Signalfarben

Bis zur WM 1970 in Mexiko kannte die Fußballwelt noch keine Gelben und Roten Karten. Mit FIFA-Referee Kurt Tschenscher aus Mannheim machte ein deutscher Schiedsrichter als erster Unparteiischer eine Verwarnung durch das Zeigen einer solchen Karte deutlich. Er zog "Gelb" im Eröffnungsspiel des Gastgeberlandes gegen die UdSSR vor 112.000 Zuschauern. Mit dieser Premiere sollten vorhandene Sprachprobleme bei internationalen Spielen ausgeräumt werden. Mit den Signalfarben Gelb und Rot wird nicht nur dem Spieler selbst, sondern auch den Medien und den Zuschauern klar erkennbar gezeigt: "Dieser Spieler ist verwarnt beziehungsweise vom Platz gestellt."

In den grundsätzlichen Vorüberlegungen zum Thema wird im DFB-Lehrbrief Nr. 79 deutlich, dass es sich bei den Verwarnungen und Feldverweisen im Gegensatz zu den Spielstrafen (Freistöße, Strafstoß) um Persönliche Strafen handelt. Sie werden durch das Zeigen der entsprechenden Karte deutlich gemacht. Begeht ein Spieler nach einer Gelben Karte ein zweites Vergehen, das eine solche Strafe nach sich zieht, so bekommt er die Gelb-Rote Karte. Wichtig für die Aussprache einer Verwarnung ist, dass eine solche nur gegen einen Spieler, Auswechselspieler oder ausgewechselten Spieler ausgesprochen werden kann – nicht jedoch gegen Mannschaftsoffizielle. Auch muss das Spiel beim Zeigen der Gelben Karte unterbrochen sein.

Nachstehende Vergehen sind Beispiele für Situationen, in denen es für das Zeigen einer Gelben Karte durch den Schiedsrichter keinen Ermessensspielraum gibt, sondern in denen die Verwarnung zwingend vorgeschrieben ist:

  • Absichtliches Verlassen oder Betreten des Spielfelds ohne Erlaubnis des Schiedsrichters
  • Erklettern des Zaunes nach einem Torerfolg
  • Über-den-Kopf-Ziehen des Trikots nach einem Torerfolg
  • Tauschen des Torwarts ohne Zustimmung des Schiedsrichters

Gibt es bei den genannten Vergehen wohl kaum Diskussionen, wenn der Schiedsrichter gegen den fehlbaren Spieler "Gelb" zieht, kommt es bei den folgenden Regelübertretungen dagegen oft zu Konflikten. Denn in diesen Situationen liegt es durchaus im Ermessen des Schiedsrichters, wie er diese auslegt und ob er es dementsprechend noch bei einer Ermahnung belässt oder die Gelbe Karte zeigt:

  • Unsportliches Betragen (z.B. Simulieren eines Fouls, Täuschen des Gegners durch einen Zuruf)
  • Protestieren/Reklamieren durch Worte oder Handlungen
  • Wiederholtes Verstoßen gegen die Spielregeln (Regel 12)
  • Taktisches Foul entsprechend der Regel 12
  • Absichtliches, unsportliches Handspiel
  • Ignorieren des vorgeschriebenen Abstands beim Eckstoß, Freistoß oder Einwurf
  • Verzögern der Wiederaufnahme des Spiels (zum Beispiel Blockieren oder Wegspielen des Balles)

Es ist eine Herausforderung für den Schiedsrichter, bei diesen Regelübertretungen bezüglich der Persönlichen Strafe das richtige Maß zu finden. Für den Schiedsrichter spielen unterschiedliche Faktoren eine Rolle bei der Frage, ob er eine Verwarnung ausspricht. Dazu gehören unter anderem das klare, eindeutige Erkennen der Situation, das Auftreten der Spieler im bisherigen Spielverlauf sowie der Spielcharakter.

In die Lehrarbeit muss bei der Arbeit mit dem aktuellen Thema außerdem einfließen, dass der Schiedsrichter in seiner Körpersprache (Gestik, Mimik, Körperhaltung) deutlich machen muss: "Ich dulde ein solches unsportliches, regelwidriges Verhalten nicht – gleich von welchem Spieler und von welcher Mannschaft."

Der DFB-Lehrbrief Nr. 79 geht auch auf die regeltechnischen Grundlagen ein, die zur Gelben Karte führen können. Den Schiedsrichtern wird an Rollenspielen, Videoanalysen und auf Arbeitsbogen in zwei Lehreinheiten aufgezeigt, was sie bei der Aussprache der Verwarnung zu beachten haben.

###more###