Die aktuellen Beschlüsse zur 3. Liga

Das Präsidium des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) und der DFB-Vorstand haben im Rahmen ihrer heutigen Sitzungen verschiedene Beschlüsse zur 3. Liga gefasst. Bei den Entscheidungen handelt es sich um Anpassungen im Zulassungsverfahren, dem DFB-Statut 3. Liga sowie den Durchführungsbestimmungen zur DFB-Spielordnung. DFB.de hat die Beschlüsse im Überblick.

Für den Fall, dass wieder Zuschauer*innen zu den Spielen im Stadion zugelassen sind, sehen die Durchführungsbestimmungen zur DFB-Spielordnung in § 25 bis zum Ende der Saison 2020/2021 im Grundsatz weiterhin keine Kontingente für Fans des Gastvereins vor. Diese im Zuge der Corona-Pandemie getroffene Regelung war zunächst bis 31. Dezember 2020 befristet worden und wurde nun um ein weiteres halbes Jahr verlängert. Allerdings, auch das hat das DFB-Präsidium nun für die Spielordnung beschlossen, können Ticketkontingente für Gästefans dann gestellt werden, wenn dies in Übereinstimmung mit den örtlichen Verfügungslagen steht und mit den zuständigen Behörden abgestimmt ist. Dies gilt für alle vom DFB organisierten Bundesspiele, also neben der 3. Liga unter anderem auch für den DFB-Pokal und die FLYERALARM Frauen-Bundesliga.

Normalerweise sind im Regelspielbetrieb bei Bundesspielen jeweils zehn Prozent der verfügbaren Sitz- und Stehplatzkarten für Gästefans vorzuhalten. Die Zulässigkeit von Stehplätzen in der Corona-Pandemie richtet sich bei Bundesspielen in den vom DFB organisierten Wettbewerben nach der örtlichen Verfügungslage. Entsprechende Regelungen sind in den Hygienekonzepten der Vereine zu treffen.

DFB verzichtet auf Spielabgabe der Klubs

Der DFB verzichtet in der laufenden Saison bei allen Partien der 3. Liga, zu denen behördlich weniger als 10.001 Zuschauer*innen zugelassen sind, auf die ihm zustehende Spielabgabe der Klubs. Dies soll zur finanziellen Entlastung der Drittligisten beitragen.

§ 24 des DFB-Statuts 3. Liga besagt, dass der gastgebende Klub einen Beitrag von fünf Prozent der Zuschauer*innen-Einnahmen, mindestens jedoch 1000 Euro pro Heimspiel, zu entrichten hat. Drei Prozent erhält der DFB, der restliche Anteil von zwei Prozent steht als Beitrag dem Regional-/Landesverband zu, dem dieser Verein angehört. Der Beitrag an den DFB entfällt laut heutigem Beschluss bis zum Ende der Saison 2020/2021 für die Partien, zu denen weniger als 10.001 Zuschauer*innen zugelassen sind. Bereits in der vergangenen Saison hatte der DFB an den letzten elf Spieltagen der 3. Liga, die komplett ohne Besucher*innen in den Stadien ausgetragen werden mussten, keinen Mindestbeitrag erhoben. 

Stadionbeauftragte*r wird ab 2021/2022 Pflicht

In den Zulassungsvoraussetzungen für die 3. Liga war bisher die "uneingeschränkte" Verfügbarkeit des gemeldeten Stadions gefordert. Diese Formulierung wurde jetzt angepasst und präzisiert. Die Regelung in den Richtlinien für das Zulassungsverfahren zur 3. Liga besagt nach dem Beschluss des DFB-Präsidiums nun: "Das Stadion muss für den gesamten Spielbetrieb des Bewerbers in der 3. Liga zur Verfügung stehen. Der Nachweis ist durch eine von Eigentümer und Bewerber gezeichnete Erklärung entsprechend dem von der DFB-Zentralverwaltung hierzu erstellten Formular zu erbringen." Die Nutzung eines Stadions kann also durchaus bestimmten Einschränkungen unterliegen, ohne dass dies der Durchführung des Spielbetriebs in diesem Stadion generell entgegenstünde.

Mit Beginn der Saison 2021/2022 ist von den Klubs der 3. Liga im Rahmen des Zulassungsverfahrens ein Stadionbeauftragter oder eine Stadionbeauftragte zu benennen. Endet die Tätigkeit der gemeldeten Person vor Ablauf einer Saison, ist innerhalb von drei Monaten eine Neubesetzung nachzuweisen. 

Über Ausnahmeregelungen in Bezug auf den Standort der Spielstätte des jeweiligen Bewerbers und auf die Nichtverfügbarkeit einer Rasenheizung entscheidet ab sofort nicht mehr der Ausschuss 3. Liga, sondern der DFB-Spielausschuss. Die Rückübertragung dieser Zuständigkeiten wurde auf gemeinsamen Antrag der beiden Ausschüsse als sinnvoll beurteilt, da sich der Ausschuss 3. Liga vorwiegend aus Klubvertreter*innen zusammensetzt und somit möglichen Interessenskollisionen vorgebeugt wird.

[jb]

Das Präsidium des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) und der DFB-Vorstand haben im Rahmen ihrer heutigen Sitzungen verschiedene Beschlüsse zur 3. Liga gefasst. Bei den Entscheidungen handelt es sich um Anpassungen im Zulassungsverfahren, dem DFB-Statut 3. Liga sowie den Durchführungsbestimmungen zur DFB-Spielordnung. DFB.de hat die Beschlüsse im Überblick.

Für den Fall, dass wieder Zuschauer*innen zu den Spielen im Stadion zugelassen sind, sehen die Durchführungsbestimmungen zur DFB-Spielordnung in § 25 bis zum Ende der Saison 2020/2021 im Grundsatz weiterhin keine Kontingente für Fans des Gastvereins vor. Diese im Zuge der Corona-Pandemie getroffene Regelung war zunächst bis 31. Dezember 2020 befristet worden und wurde nun um ein weiteres halbes Jahr verlängert. Allerdings, auch das hat das DFB-Präsidium nun für die Spielordnung beschlossen, können Ticketkontingente für Gästefans dann gestellt werden, wenn dies in Übereinstimmung mit den örtlichen Verfügungslagen steht und mit den zuständigen Behörden abgestimmt ist. Dies gilt für alle vom DFB organisierten Bundesspiele, also neben der 3. Liga unter anderem auch für den DFB-Pokal und die FLYERALARM Frauen-Bundesliga.

Normalerweise sind im Regelspielbetrieb bei Bundesspielen jeweils zehn Prozent der verfügbaren Sitz- und Stehplatzkarten für Gästefans vorzuhalten. Die Zulässigkeit von Stehplätzen in der Corona-Pandemie richtet sich bei Bundesspielen in den vom DFB organisierten Wettbewerben nach der örtlichen Verfügungslage. Entsprechende Regelungen sind in den Hygienekonzepten der Vereine zu treffen.

DFB verzichtet auf Spielabgabe der Klubs

Der DFB verzichtet in der laufenden Saison bei allen Partien der 3. Liga, zu denen behördlich weniger als 10.001 Zuschauer*innen zugelassen sind, auf die ihm zustehende Spielabgabe der Klubs. Dies soll zur finanziellen Entlastung der Drittligisten beitragen.

§ 24 des DFB-Statuts 3. Liga besagt, dass der gastgebende Klub einen Beitrag von fünf Prozent der Zuschauer*innen-Einnahmen, mindestens jedoch 1000 Euro pro Heimspiel, zu entrichten hat. Drei Prozent erhält der DFB, der restliche Anteil von zwei Prozent steht als Beitrag dem Regional-/Landesverband zu, dem dieser Verein angehört. Der Beitrag an den DFB entfällt laut heutigem Beschluss bis zum Ende der Saison 2020/2021 für die Partien, zu denen weniger als 10.001 Zuschauer*innen zugelassen sind. Bereits in der vergangenen Saison hatte der DFB an den letzten elf Spieltagen der 3. Liga, die komplett ohne Besucher*innen in den Stadien ausgetragen werden mussten, keinen Mindestbeitrag erhoben. 

Stadionbeauftragte*r wird ab 2021/2022 Pflicht

In den Zulassungsvoraussetzungen für die 3. Liga war bisher die "uneingeschränkte" Verfügbarkeit des gemeldeten Stadions gefordert. Diese Formulierung wurde jetzt angepasst und präzisiert. Die Regelung in den Richtlinien für das Zulassungsverfahren zur 3. Liga besagt nach dem Beschluss des DFB-Präsidiums nun: "Das Stadion muss für den gesamten Spielbetrieb des Bewerbers in der 3. Liga zur Verfügung stehen. Der Nachweis ist durch eine von Eigentümer und Bewerber gezeichnete Erklärung entsprechend dem von der DFB-Zentralverwaltung hierzu erstellten Formular zu erbringen." Die Nutzung eines Stadions kann also durchaus bestimmten Einschränkungen unterliegen, ohne dass dies der Durchführung des Spielbetriebs in diesem Stadion generell entgegenstünde.

Mit Beginn der Saison 2021/2022 ist von den Klubs der 3. Liga im Rahmen des Zulassungsverfahrens ein Stadionbeauftragter oder eine Stadionbeauftragte zu benennen. Endet die Tätigkeit der gemeldeten Person vor Ablauf einer Saison, ist innerhalb von drei Monaten eine Neubesetzung nachzuweisen. 

Über Ausnahmeregelungen in Bezug auf den Standort der Spielstätte des jeweiligen Bewerbers und auf die Nichtverfügbarkeit einer Rasenheizung entscheidet ab sofort nicht mehr der Ausschuss 3. Liga, sondern der DFB-Spielausschuss. Die Rückübertragung dieser Zuständigkeiten wurde auf gemeinsamen Antrag der beiden Ausschüsse als sinnvoll beurteilt, da sich der Ausschuss 3. Liga vorwiegend aus Klubvertreter*innen zusammensetzt und somit möglichen Interessenskollisionen vorgebeugt wird.

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