DFL-Mitgliederversammlung beschließt Strukturreform

Die Klubs der Bundesliga und 2. Bundesliga haben am heutigen Dienstag im Rahmen einer außerordentlichen Mitgliederversammlung eine Strukturreform des DFL Deutsche Fußball Liga e.V. beschlossen. Das neue Modell wird zur Generalversammlung am 21. August 2019 eingeführt und beinhaltet im Wesentlichen folgende Punkte:

  • Das Amt des Präsidenten als "oberster Repräsentant" der DFL ist künftig nicht mehr vorgesehen. Der Vorsitzende der Geschäftsführung der DFL GmbH fungiert künftig gleichzeitig als "Sprecher des Präsidiums" und wird dessen Arbeit koordinieren. Operative Verantwortung und kommunikative Vertretung nach außen liegen damit in einer Hand.
  • Im Sinne zusätzlicher Teilhabe der Klubs werden Teilversammlungen der Bundesliga und 2. Bundesliga als Informations-, Diskussions- und Meinungsbildungsforum statuarisch in der DFL-Satzung verankert. Die Teilversammlungen sollen künftig mindestens zwei Mal pro Spielzeit tagen. Außerdem werden Bundesliga und 2. Bundesliga alle drei Jahre im Rahmen der Generalversammlungen Mitglieder des Präsidiums und des Lizenzierungsausschusses des DFL e.V. wählen sowie Mitglieder des Aufsichtsrats der DFL GmbH benennen.
  • Die bisher bestehende teilweise Personenidentität zwischen Präsidium und Lizenzierungsausschuss wird aufgehoben. Stattdessen sollen die insgesamt sechs Mitglieder des Ausschusses künftig unabhängig von der Wahl des Präsidiums gewählt werden. Eine Vereinsidentität in Bezug auf die Mitglieder von Präsidium und Aufsichtsrat ist künftig ausgeschlossen.
  • Zudem gibt es eine Neuerung mit Blick auf den Abschluss von Medienverträgen: Ab einer Höhe von 30 Millionen Euro pro Jahr mussten Verträge bislang von der Mitgliederversammlung genehmigt werden. Stattdessen gibt es künftig bei Verträgen ab 100 Millionen Euro pro Jahr ein Widerspruchsrecht der Mitgliederversammlung, das mit Zweidrittel-Mehrheit ausgeübt werden kann.

Die Entscheidung über die Verteilung der Medienerlöse wird weiter das Präsidium vornehmen, dessen Zuschnitt unverändert bleibt. Die DFL GmbH hat wie bisher einen Aufsichtsrat mit einem Vorsitzenden an der Spitze.

DFL-Präsident Dr. Reinhard Rauball kommentiert die beschlossenen Veränderungen: "Ich bin sicher, dies ist der richtige Weg, um künftige Herausforderungen optimal anzugehen. Zumal Einigkeit darüber herrscht, dass die heute beschlossenen Veränderungen lediglich ein erster Schritt sind. Im Weiteren geht es vor allem um die derzeitige Zweigleisigkeit von DFL e.V. und DFL GmbH. Veränderungen in dieser Thematik bedürfen aber umfassender – auch rechtlicher – Prüfungen und weiterer Beratungen."

[dfl]

Die Klubs der Bundesliga und 2. Bundesliga haben am heutigen Dienstag im Rahmen einer außerordentlichen Mitgliederversammlung eine Strukturreform des DFL Deutsche Fußball Liga e.V. beschlossen. Das neue Modell wird zur Generalversammlung am 21. August 2019 eingeführt und beinhaltet im Wesentlichen folgende Punkte:

  • Das Amt des Präsidenten als "oberster Repräsentant" der DFL ist künftig nicht mehr vorgesehen. Der Vorsitzende der Geschäftsführung der DFL GmbH fungiert künftig gleichzeitig als "Sprecher des Präsidiums" und wird dessen Arbeit koordinieren. Operative Verantwortung und kommunikative Vertretung nach außen liegen damit in einer Hand.
  • Im Sinne zusätzlicher Teilhabe der Klubs werden Teilversammlungen der Bundesliga und 2. Bundesliga als Informations-, Diskussions- und Meinungsbildungsforum statuarisch in der DFL-Satzung verankert. Die Teilversammlungen sollen künftig mindestens zwei Mal pro Spielzeit tagen. Außerdem werden Bundesliga und 2. Bundesliga alle drei Jahre im Rahmen der Generalversammlungen Mitglieder des Präsidiums und des Lizenzierungsausschusses des DFL e.V. wählen sowie Mitglieder des Aufsichtsrats der DFL GmbH benennen.
  • Die bisher bestehende teilweise Personenidentität zwischen Präsidium und Lizenzierungsausschuss wird aufgehoben. Stattdessen sollen die insgesamt sechs Mitglieder des Ausschusses künftig unabhängig von der Wahl des Präsidiums gewählt werden. Eine Vereinsidentität in Bezug auf die Mitglieder von Präsidium und Aufsichtsrat ist künftig ausgeschlossen.
  • Zudem gibt es eine Neuerung mit Blick auf den Abschluss von Medienverträgen: Ab einer Höhe von 30 Millionen Euro pro Jahr mussten Verträge bislang von der Mitgliederversammlung genehmigt werden. Stattdessen gibt es künftig bei Verträgen ab 100 Millionen Euro pro Jahr ein Widerspruchsrecht der Mitgliederversammlung, das mit Zweidrittel-Mehrheit ausgeübt werden kann.

Die Entscheidung über die Verteilung der Medienerlöse wird weiter das Präsidium vornehmen, dessen Zuschnitt unverändert bleibt. Die DFL GmbH hat wie bisher einen Aufsichtsrat mit einem Vorsitzenden an der Spitze.

DFL-Präsident Dr. Reinhard Rauball kommentiert die beschlossenen Veränderungen: "Ich bin sicher, dies ist der richtige Weg, um künftige Herausforderungen optimal anzugehen. Zumal Einigkeit darüber herrscht, dass die heute beschlossenen Veränderungen lediglich ein erster Schritt sind. Im Weiteren geht es vor allem um die derzeitige Zweigleisigkeit von DFL e.V. und DFL GmbH. Veränderungen in dieser Thematik bedürfen aber umfassender – auch rechtlicher – Prüfungen und weiterer Beratungen."