DFB wird geänderte Steuerbescheide für das Jahr 2006 anfechten

Der Deutsche Fußball-Bund (DFB) hat am 18. Oktober 2017 geänderte Steuerbescheide im Zusammenhang mit der Zahlung von 6,7 Millionen Euro im Kontext der Fußball-Weltmeisterschaft 2006 erhalten. Das Finanzamt Frankfurt am Main zieht damit seine Folgerungen aus der vermeintlich unzutreffenden steuerlichen Behandlung dieser Zahlung. Die Behörde stellt - entgegen der Ansicht des DFB - die steuerliche Abzugsfähigkeit der Zahlung und die Gemeinnützigkeit des Verbandes für das Jahr 2006 in Frage. Auf Grundlage dieser Annahmen hat das Finanzamt Frankfurt am Main geänderte Steuerbescheide für das Jahr 2006 über insgesamt aktuell rund 19,2 Millionen Euro erlassen.

Die Sachverhaltsermittlungen der zuständigen Staatsanwaltschaft Frankfurt, die vom DFB in vollem Umfang unterstützt werden, sind noch nicht abgeschlossen. Der DFB ist unverändert der Auffassung, dass die Zahlung der 6,7 Millionen Euro betrieblich veranlasst war und deshalb zu Recht steuerlich als Betriebsausgabe geltend gemacht wurde. Demzufolge fehlt es auch an einer Grundlage für eine Versagung der Gemeinnützigkeit für das Jahr 2006. Der DFB wird daher auf Anraten seiner anwaltlichen und steuerlichen Berater die geänderten Steuerbescheide anfechten.

Die in den geänderten Bescheiden festgesetzten Steuern wird der DFB fristgerecht zahlen und anschließend auf dem Rechtsweg die Rechtmäßigkeit der Steuerbescheide überprüfen lassen.

[dfb]

Der Deutsche Fußball-Bund (DFB) hat am 18. Oktober 2017 geänderte Steuerbescheide im Zusammenhang mit der Zahlung von 6,7 Millionen Euro im Kontext der Fußball-Weltmeisterschaft 2006 erhalten. Das Finanzamt Frankfurt am Main zieht damit seine Folgerungen aus der vermeintlich unzutreffenden steuerlichen Behandlung dieser Zahlung. Die Behörde stellt - entgegen der Ansicht des DFB - die steuerliche Abzugsfähigkeit der Zahlung und die Gemeinnützigkeit des Verbandes für das Jahr 2006 in Frage. Auf Grundlage dieser Annahmen hat das Finanzamt Frankfurt am Main geänderte Steuerbescheide für das Jahr 2006 über insgesamt aktuell rund 19,2 Millionen Euro erlassen.

Die Sachverhaltsermittlungen der zuständigen Staatsanwaltschaft Frankfurt, die vom DFB in vollem Umfang unterstützt werden, sind noch nicht abgeschlossen. Der DFB ist unverändert der Auffassung, dass die Zahlung der 6,7 Millionen Euro betrieblich veranlasst war und deshalb zu Recht steuerlich als Betriebsausgabe geltend gemacht wurde. Demzufolge fehlt es auch an einer Grundlage für eine Versagung der Gemeinnützigkeit für das Jahr 2006. Der DFB wird daher auf Anraten seiner anwaltlichen und steuerlichen Berater die geänderten Steuerbescheide anfechten.

Die in den geänderten Bescheiden festgesetzten Steuern wird der DFB fristgerecht zahlen und anschließend auf dem Rechtsweg die Rechtmäßigkeit der Steuerbescheide überprüfen lassen.