DFB weist Vorwürfe mit Entschiedenheit zurück

Die gegen den Deutschen Fußball-Bund erhobenen Vorwürfe, er habe Geheim- bzw. Scheinverträge mit der Kirch-Gruppe abgeschlossen, veranlassen den DFB zu nachstehenden Feststellungen:

Schon unter der Präsidentschaft von Hermann Neuberger hat der DFB 1984 die ihm gemäß § 3 DFB-Lizenzspielerstatut zustehenden Auslands- und Kassettenrechte zur wirtschaftlichen Verwertung auf seine Tochtergesellschaft DFB-Wirtschaftsdienste GmbH übertragen. Die Wirtschaftsdienste GmbH entwickelte und nutzte diese Rechte in den Folgejahren bis zur Strukturreform im Jahr 2000 mit unterschiedlichen Partnern.

Bis zum Spieljahr 1987/88 waren die Free-TV-Rechte vom DFB an ARD und ZDF mit Ausnahme der der Wirtschaftsdienste GmbH überlassenen Rechte vergeben. Diese wurden von der Gesellschaft vermarktet. Unter Offenlegung der rechtlichen Grundlagen erfolgte die Gewinnbeteiligung der Vereine.

Vom Spieljahr 1988/89 an wechselte die Vertragspartnerschaft des DFB hinsichtlich der Free-TV-Rechte zunächst zur UFA und dann zur ISPR. Die Pay-TV-Rechte erwarb wiederum die UFA. Übereinstimmend hatte der DFB den Erwerbern alle verwertbaren Rechte gegen Entgelt übertragen einschließlich der Rechte, die den DFB-Wirtschaftsdiensten zustanden. Deren berechtigter Gewinnanteil wurde der Gesellschaft aufgrund eigener Vereinbarung zur Abgeltung der Auslands- und Kassettenverwertungsrechte zugesichert und bezahlt.

Die seitens der DFB-Wirtschaftsdienste erzielten Erlöse wurden ordnungsgemäß bilanziert. Aufsichtsrat und Gesellschaftervertreter hatten von allen Vorgängen Kenntnis. Die Geschäftsführung erhielt für ihre Tätigkeit ausnahmslos uneingeschränkte Entlastung. Dies galt ausdrücklich auch für Wilfried Straub, der sowohl als Geschäftsführer der Wirtschaftsdienste GmbH als auch in der Verhandlungskommission des DFB bei der Vergabe der Fernsehrechte zugunsten der Vereine maßgebliche Verantwortung trug. Angesichts dessen sind Behauptungen über vorhandene Geheim- und Scheinverträge haltlos. Dem hat auch die ISPR mit Erklärung vom 17.03.2003 energisch widersprochen.

Der Vorstand des Ligaverbandes wurde am Dienstag im Beisein von DFB-Präsident Gerhard Mayer-Vorfelder über die Geschäfte der DFB-Wirtschaftsdienste GmbH informiert. Nach einer eingehenden Diskussion wurde Wilfried Straub, dem Vorsitzenden der Geschäftsführung der DFL und ehemaligen DFB-Ligadirektor, das volle Vertrauen ausgesprochen. Gleichzeitig wurde vereinbart, dass Wilfried Straub gemeinsam mit seinen Kollegen von der DFL-Geschäftsführung das "Verfahren" Bayern München weiterhin bearbeitet. [hs]


Die gegen den Deutschen Fußball-Bund erhobenen Vorwürfe, er habe Geheim- bzw. Scheinverträge mit der Kirch-Gruppe abgeschlossen, veranlassen den DFB zu nachstehenden Feststellungen:



Schon unter der Präsidentschaft von Hermann Neuberger hat der DFB 1984 die ihm gemäß § 3 DFB-Lizenzspielerstatut zustehenden Auslands- und Kassettenrechte zur wirtschaftlichen Verwertung auf seine Tochtergesellschaft DFB-Wirtschaftsdienste GmbH übertragen. Die Wirtschaftsdienste GmbH entwickelte und nutzte diese Rechte in den Folgejahren bis zur Strukturreform im Jahr 2000 mit unterschiedlichen Partnern.



Bis zum Spieljahr 1987/88 waren die Free-TV-Rechte vom DFB an ARD und ZDF mit Ausnahme der der Wirtschaftsdienste GmbH überlassenen Rechte vergeben. Diese wurden von der Gesellschaft vermarktet. Unter Offenlegung der rechtlichen Grundlagen erfolgte die Gewinnbeteiligung der Vereine.



Vom Spieljahr 1988/89 an wechselte die Vertragspartnerschaft des DFB hinsichtlich der Free-TV-Rechte zunächst zur UFA und dann zur ISPR. Die Pay-TV-Rechte erwarb wiederum die UFA. Übereinstimmend hatte der DFB den Erwerbern alle verwertbaren Rechte gegen Entgelt übertragen einschließlich der Rechte, die den DFB-Wirtschaftsdiensten zustanden. Deren berechtigter Gewinnanteil wurde der Gesellschaft aufgrund eigener Vereinbarung zur Abgeltung der Auslands- und Kassettenverwertungsrechte zugesichert und bezahlt.



Die seitens der DFB-Wirtschaftsdienste erzielten Erlöse wurden ordnungsgemäß bilanziert. Aufsichtsrat und Gesellschaftervertreter hatten von allen Vorgängen Kenntnis. Die Geschäftsführung erhielt für ihre Tätigkeit ausnahmslos uneingeschränkte Entlastung. Dies galt ausdrücklich auch für Wilfried Straub, der sowohl als Geschäftsführer der Wirtschaftsdienste GmbH als auch in der Verhandlungskommission des DFB bei der Vergabe der Fernsehrechte zugunsten der Vereine maßgebliche Verantwortung trug. Angesichts dessen sind Behauptungen über vorhandene Geheim- und Scheinverträge haltlos. Dem hat auch die ISPR mit Erklärung vom 17.03.2003 energisch widersprochen.



Der Vorstand des Ligaverbandes wurde am Dienstag im Beisein von DFB-Präsident Gerhard Mayer-Vorfelder über die Geschäfte der DFB-Wirtschaftsdienste GmbH informiert. Nach einer eingehenden Diskussion wurde Wilfried Straub, dem Vorsitzenden der Geschäftsführung der DFL und ehemaligen DFB-Ligadirektor, das volle Vertrauen ausgesprochen. Gleichzeitig wurde vereinbart, dass Wilfried Straub gemeinsam mit seinen Kollegen von der DFL-Geschäftsführung das "Verfahren" Bayern München weiterhin bearbeitet.