DFB-Vorstand bestätigt neues Mindestalter für die Erteilung einer Spielerlaubnis

Der DFB-Vorstand hat im Umlaufverfahren das neue Mindestalter für Spieler der Bundesliga, 2. Bundesliga sowie der 3. Liga bestätigt. Nachdem die Deutsche Fußball Liga (DFL) im April bereits Paragraf 14 ihrer Lizenzordnung Spieler (LOS) geändert hatte, hat nun auch der DFB den Paragrafen 6 seiner Jugendordnung durch den zuständigen Jugendausschuss angepasst. Dies wurde bereits in den Offiziellen Mitteilungen des DFB vom 22. Mai 2020 kommuniziert.

Ab der Saison 2020/2021 können somit Junioren, die ihr 16. Lebensjahr vollendet haben, eine Spielerlaubnis erteilt bekommen. Das bisherige Mindestalter lag bei 16 Jahren und sechs Monaten.

Chatzialexiou: "Jeden Spieler optimal fördern und unterstützen"

Joti Chatzialexiou, Sportlicher Leiter Nationalmannschaften, sagt: "Grundsätzlich halten wir es für zielführend, jungen Spielern möglichst viel Zeit für ihre individuelle Entwicklung zu geben. In Ausnahmefällen kann es jedoch durchaus Sinn machen, Top-Talente früher an das höchste Level heranzuführen. Deshalb haben wir uns gemeinsam mit der DFL für diese Anpassung ausgesprochen. Uns geht es darum, jeden Spieler optimal zu fördern und zu unterstützen, um ihm Wege aufzuzeigen, wie er seinen Traum vom Profifußball realisieren kann."

Dass es durch die neue Regelung, die ohne Einschränkung für die drei höchsten deutschen Spielklassen gilt, zu einem sprunghaften Anstieg an 16 Jahre alten Spielern kommen wird, steht laut Markus Hirte, der als Leiter des DFB-Talentförderprogramms eng in den Entscheidungsprozess eingebunden war, nicht zu erwarten: "Mit der Absenkung des Mindestalters möchten wir allerdings eine Möglichkeit für besonders talentierte Spieler schaffen. Denn ihre Entwicklung hat oberste Priorität. Was mit dieser Anpassung explizit nicht erreicht werden soll, ist, dass die Vereine ihre Kader mit jungen Spielern auffüllen, die praktisch keine Chance auf Einsätze haben."

Für Vereine außerhalb der beiden Lizenzligen und der 3. Liga ist eine Freigabe von Minderjährigen unter bestimmten Auflagen ebenfalls möglich.

[rz]

Der DFB-Vorstand hat im Umlaufverfahren das neue Mindestalter für Spieler der Bundesliga, 2. Bundesliga sowie der 3. Liga bestätigt. Nachdem die Deutsche Fußball Liga (DFL) im April bereits Paragraf 14 ihrer Lizenzordnung Spieler (LOS) geändert hatte, hat nun auch der DFB den Paragrafen 6 seiner Jugendordnung durch den zuständigen Jugendausschuss angepasst. Dies wurde bereits in den Offiziellen Mitteilungen des DFB vom 22. Mai 2020 kommuniziert.

Ab der Saison 2020/2021 können somit Junioren, die ihr 16. Lebensjahr vollendet haben, eine Spielerlaubnis erteilt bekommen. Das bisherige Mindestalter lag bei 16 Jahren und sechs Monaten.

Chatzialexiou: "Jeden Spieler optimal fördern und unterstützen"

Joti Chatzialexiou, Sportlicher Leiter Nationalmannschaften, sagt: "Grundsätzlich halten wir es für zielführend, jungen Spielern möglichst viel Zeit für ihre individuelle Entwicklung zu geben. In Ausnahmefällen kann es jedoch durchaus Sinn machen, Top-Talente früher an das höchste Level heranzuführen. Deshalb haben wir uns gemeinsam mit der DFL für diese Anpassung ausgesprochen. Uns geht es darum, jeden Spieler optimal zu fördern und zu unterstützen, um ihm Wege aufzuzeigen, wie er seinen Traum vom Profifußball realisieren kann."

Dass es durch die neue Regelung, die ohne Einschränkung für die drei höchsten deutschen Spielklassen gilt, zu einem sprunghaften Anstieg an 16 Jahre alten Spielern kommen wird, steht laut Markus Hirte, der als Leiter des DFB-Talentförderprogramms eng in den Entscheidungsprozess eingebunden war, nicht zu erwarten: "Mit der Absenkung des Mindestalters möchten wir allerdings eine Möglichkeit für besonders talentierte Spieler schaffen. Denn ihre Entwicklung hat oberste Priorität. Was mit dieser Anpassung explizit nicht erreicht werden soll, ist, dass die Vereine ihre Kader mit jungen Spielern auffüllen, die praktisch keine Chance auf Einsätze haben."

Für Vereine außerhalb der beiden Lizenzligen und der 3. Liga ist eine Freigabe von Minderjährigen unter bestimmten Auflagen ebenfalls möglich.

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