DFB-Verfahren gegen Dominik Marks ruht

Das Verfahren des Deutschen Fußball-Bundes gegen Schiedsrichter Dominik Marks wegen dessen Verwicklung in den Wett- und Manipulationsskandal kann vorerst nicht fortgeführt werden. Wie der DFB-Sportgerichts-Vorsitzende Dr. Rainer Koch am Freitag mitteilte, hat sich Marks dem Verfahren vor den DFB-Gremien durch einen Vereinsaustritt beim 1. FC Lok Stendal entzogen. Laut Satzung sind Sanktionen erst dann möglich, wenn er wieder einem Verein im Bereich des DFB beitritt. Wenn dies der Fall wäre, würde das ruhende Verfahren, so betonte Koch mit Nachdruck, sofort vom DFB-Sportgericht aufgenommen werden.

Der Kontrollausschuss des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) unter Vorsitz von Horst Hilpert (Bexbach) hatte Ende Mai beim DFB-Sportgericht Klage eingereicht. Der Kontrollausschuss forderte für Marks ein Verbot auf Dauer, ein Amt im DFB, seinen Mitgliedsverbänden und deren Vereinen auszuüben – insbesondere das eines Schiedsrichters. Darüber hinaus wurde der Verbandsausschluss auf Lebenszeit beantragt.

Dominik Marks wird vorgeworfen, er habe sich in zwei Fällen sportstrafrechtlicher Verfehlungen schuldig gemacht und dabei schuldhaft gegen die DFB-Satzung und mehrere DFB-Ordnungen verstoßen. So habe Marks am 11. August 2004 nach einer Wettabsprache das Meisterschaftsspiel der Regionalliga Nord zwischen Hertha BSC Berlin Amateure und Arminia Bielefeld Amateure manipuliert und dafür Geld kassiert. Ferner habe eine Manipulationsabsprache für das Meisterschaftsspiel der 2. Bundesliga zwischen dem Karlsruher SC und dem MSV Duisburg am 3. Dezember 2004 bestanden, für die Marks ebenfalls Geld entgegengenommen habe, auch wenn keines der drei Tore auf eine Manipulations-Entscheidung des Schiedsrichters zurückging.

"Schiedsrichter Marks hat durch sein Fehlverhalten die ihm als Schiedsrichter obliegende Pflicht zu einer neutralen Spielleitung in gröbster Weise verletzt. Er hat dem Ansehen der Schiedsrichter großen Schaden zugeführt und den Fußballsport in Deutschland ins Mark getroffen. Der Täter eines solchen Versagens in der Rolle des Schiedsrichters kann nicht mehr zur deutschen Fußballgemeinschaft zählen können“, heißt es unter anderem in der Anklageschrift.

[hs/mm]


[bild2]Das Verfahren des Deutschen Fußball-Bundes gegen Schiedsrichter Dominik Marks wegen dessen Verwicklung in den Wett- und Manipulationsskandal kann vorerst nicht fortgeführt werden. Wie der DFB-Sportgerichts-Vorsitzende Dr. Rainer Koch am Freitag mitteilte, hat sich Marks dem Verfahren vor den DFB-Gremien durch einen Vereinsaustritt beim 1. FC Lok Stendal entzogen. Laut Satzung sind Sanktionen erst dann möglich, wenn er wieder einem Verein im Bereich des DFB beitritt. Wenn dies der Fall wäre, würde das ruhende Verfahren, so betonte Koch mit Nachdruck, sofort vom DFB-Sportgericht aufgenommen werden.



Der Kontrollausschuss des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) unter Vorsitz von Horst Hilpert (Bexbach) hatte Ende Mai beim DFB-Sportgericht Klage eingereicht. Der Kontrollausschuss forderte für Marks ein Verbot auf Dauer, ein Amt im DFB, seinen Mitgliedsverbänden und deren Vereinen auszuüben – insbesondere das eines Schiedsrichters. Darüber hinaus wurde der Verbandsausschluss auf Lebenszeit beantragt.



Dominik Marks wird vorgeworfen, er habe sich in zwei Fällen sportstrafrechtlicher Verfehlungen schuldig gemacht und dabei schuldhaft gegen die DFB-Satzung und mehrere DFB-Ordnungen verstoßen. So habe Marks am 11. August 2004 nach einer Wettabsprache das Meisterschaftsspiel der Regionalliga Nord zwischen Hertha BSC Berlin Amateure und Arminia Bielefeld Amateure manipuliert und dafür Geld kassiert. Ferner habe eine Manipulationsabsprache für das Meisterschaftsspiel der 2. Bundesliga zwischen dem Karlsruher SC und dem MSV Duisburg am 3. Dezember 2004 bestanden, für die Marks ebenfalls Geld entgegengenommen habe, auch wenn keines der drei Tore auf eine Manipulations-Entscheidung des Schiedsrichters zurückging.



"Schiedsrichter Marks hat durch sein Fehlverhalten die ihm als Schiedsrichter obliegende Pflicht zu einer neutralen Spielleitung in gröbster Weise verletzt. Er hat dem Ansehen der Schiedsrichter großen Schaden zugeführt und den Fußballsport in Deutschland ins Mark getroffen. Der Täter eines solchen Versagens in der Rolle des Schiedsrichters kann nicht mehr zur deutschen Fußballgemeinschaft zählen können“, heißt es unter anderem in der Anklageschrift.