DFB und DFL: Ausländerregelung modifiziert

Im Rahmen der Verhandlungen um eine Verlängerung des Grundlagenvertrages zwischen dem Deutschem Fußball-Bund (DFB) und Deutscher Fußball Liga (DFL) bis 2009 haben sich die Vertragsparteien auf eine neugefasste Ausländerregelung geeinigt.

Demnach sollen 2005/2006 maximal vier Nicht-Europäer und 2006/2007 drei Nicht-Europäer auf dem Spielberichtsbogen stehen und auch eingesetzt werden dürfen; diese Regelung soll für die 1. und 2. Liga gelten.

Akteure beispielsweise aus Kroatien, Serbien und Montenegro, Bosnien-Herzegowina, Albanien, Rumänien, Bulgarien oder der Schweiz sind weiterhin deutschen Spielern gleichgestellt. Das Ausländerkontingent bezieht sich weiterhin lediglich auf Akteure aus Nord-, Mittel- oder Südamerika, Asien, Afrika und aus Ozeanien.

Der DFB hatte nach dem "Bosman-Urteil" vom 15. Dezember 1995 in einer ad-hoc-Entscheidung allen Spielern aus den 52 Mitgliedsverbänden der Europäischen Fußball-Union (UEFA) einen Einsatz in Deutschland erlaubt.

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Im Rahmen der Verhandlungen um eine Verlängerung des Grundlagenvertrages zwischen dem Deutschem Fußball-Bund (DFB) und Deutscher Fußball Liga (DFL) bis 2009 haben sich die Vertragsparteien auf eine neugefasste Ausländerregelung geeinigt.



Demnach sollen 2005/2006 maximal vier Nicht-Europäer und 2006/2007 drei Nicht-Europäer auf dem Spielberichtsbogen stehen und auch eingesetzt werden dürfen; diese Regelung soll für die 1. und 2. Liga gelten.



Akteure beispielsweise aus Kroatien, Serbien und Montenegro, Bosnien-Herzegowina, Albanien, Rumänien, Bulgarien oder der Schweiz sind weiterhin deutschen Spielern gleichgestellt. Das Ausländerkontingent bezieht sich weiterhin lediglich auf Akteure aus Nord-, Mittel- oder Südamerika, Asien, Afrika und aus Ozeanien.



Der DFB hatte nach dem "Bosman-Urteil" vom 15. Dezember 1995 in einer ad-hoc-Entscheidung allen Spielern aus den 52 Mitgliedsverbänden der Europäischen Fußball-Union (UEFA) einen Einsatz in Deutschland erlaubt.