DFB stimmt Ulmer Antrag auf Spielortverlegung gegen Freiburg II zu

Das Spiel des SSV Ulm in der 3. Liga gegen den SC Freiburg II am 25. November wird von der Centus-Arena in Aalen ins Donaustadion Ulm verlegt. Die Spielleitung des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat nach Zustimmung der Freiburger als Gastverein dem entsprechenden Antrag der Ulmer gemäß § 14 der Durchführungsbestimmungen zur DFB-Spielordnung stattgegeben.

Verknüpft ist die Entscheidung mit festen Bedingungen. Demnach müsste der SSV Ulm im Falle einer witterungsbedingten Spielabsage am 25. November aufgrund der Notwendigkeit eines Nachholtermins die entstehenden Mehrkosten für die TV-Produktion tragen. Ein Nachholspiel würde von der DFB-Spielleitung zum nächstmöglichen Termin angesetzt und dann zwingend im Ausweichstadion in Aalen ausgetragen werden. Der SSV Ulm hat den Bedingungen zugestimmt.

Ausnahmegenehmigung und Einzelfallentscheidung

Das Ulmer Heimspiel gegen den SC Freiburg II war ursprünglich in Aalen angesetzt worden, weil das Stadion in Ulm über keine Rasenheizung verfügt und der SSV die Centus-Arena im Rahmen des Zulassungsverfahrens offiziell als Ausweichstadion für die Winterperiode angegeben hat. In der 3. Liga ist eine Rasenheizung gemäß DFB-Statut für jeden Klub Pflicht.

Für Aufsteiger besteht im ersten Jahr die Möglichkeit, entweder eine Ausweichspielstätte anzugeben oder eine Saison komplett im eigenen Stadion ohne Rasenheizung zu spielen. Letzteres wäre aber mit 25 Prozent weniger Erlösen aus der zentralen TV-Vermarktung für den Klub verbunden, so die Regelung im DFB-Statut. Der SSV Ulm hatte sich für die Variante mit Ausweichstadion entschieden und auf dieser Grundlage die Zulassung erhalten.

Bei der nun vorgenommenen Verlegung des Spielorts für die Partie gegen Freiburg II handelt es sich um eine Ausnahmegenehmigung des DFB und eine Einzelfallentscheidung, aus der keine Folgerungen für weitere Partien abzuleiten sind. Grundvoraussetzung in solchen Fällen ist immer die Zustimmung des Gegners.

[jb]

Das Spiel des SSV Ulm in der 3. Liga gegen den SC Freiburg II am 25. November wird von der Centus-Arena in Aalen ins Donaustadion Ulm verlegt. Die Spielleitung des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat nach Zustimmung der Freiburger als Gastverein dem entsprechenden Antrag der Ulmer gemäß § 14 der Durchführungsbestimmungen zur DFB-Spielordnung stattgegeben.

Verknüpft ist die Entscheidung mit festen Bedingungen. Demnach müsste der SSV Ulm im Falle einer witterungsbedingten Spielabsage am 25. November aufgrund der Notwendigkeit eines Nachholtermins die entstehenden Mehrkosten für die TV-Produktion tragen. Ein Nachholspiel würde von der DFB-Spielleitung zum nächstmöglichen Termin angesetzt und dann zwingend im Ausweichstadion in Aalen ausgetragen werden. Der SSV Ulm hat den Bedingungen zugestimmt.

Ausnahmegenehmigung und Einzelfallentscheidung

Das Ulmer Heimspiel gegen den SC Freiburg II war ursprünglich in Aalen angesetzt worden, weil das Stadion in Ulm über keine Rasenheizung verfügt und der SSV die Centus-Arena im Rahmen des Zulassungsverfahrens offiziell als Ausweichstadion für die Winterperiode angegeben hat. In der 3. Liga ist eine Rasenheizung gemäß DFB-Statut für jeden Klub Pflicht.

Für Aufsteiger besteht im ersten Jahr die Möglichkeit, entweder eine Ausweichspielstätte anzugeben oder eine Saison komplett im eigenen Stadion ohne Rasenheizung zu spielen. Letzteres wäre aber mit 25 Prozent weniger Erlösen aus der zentralen TV-Vermarktung für den Klub verbunden, so die Regelung im DFB-Statut. Der SSV Ulm hatte sich für die Variante mit Ausweichstadion entschieden und auf dieser Grundlage die Zulassung erhalten.

Bei der nun vorgenommenen Verlegung des Spielorts für die Partie gegen Freiburg II handelt es sich um eine Ausnahmegenehmigung des DFB und eine Einzelfallentscheidung, aus der keine Folgerungen für weitere Partien abzuleiten sind. Grundvoraussetzung in solchen Fällen ist immer die Zustimmung des Gegners.

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